Baurecht und Genehmigung bei Photovoltaikanlagen

Brauche ich eine Baugenehmigung bei einer Photovoltaikanlage?
Streng genommen ist die Montage einer Photovoltaik-Anlage eine baurechtliche Anlage im Sinne des Baurechts und sollte daher baurechtliche Bestimmungen erfüllen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bauordnungen und Genehmigungen. Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Baurecht zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Möchten Sie eine „typische“ Photovoltaikanlage parallel zur Dachfläche oder der Fassade installieren lassen, so ist diese deutschlandweit regulär „genehmigungsfrei“. Das heißt, das eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Bei der Installation einer Photovoltaikanlage, die auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden soll, gilt eine generelle Genehmigungspflicht. Außerdem trifft dies auch auf einige Freilandflächen zu, welche bundeslandabhängig gesonderte Bestimmungen festgeschrieben haben.
Genehmigungspflichtige Photovoltaikanlagen
bei den einzelnen Bundesländern
Hinsichtlich der Genehmigung für Photovoltaikanlagen im Baurecht sind sich die Bundesländer einig, dass die meisten Photovoltaikanlagen ohne Baugenehmigung auskommen. Dies betrifft vor allem Photovoltaikanlagen auf:
- Schrägdächern,
- Flachdächern
- und Hausfassaden
Nichtsdestotrotz schadet es nicht einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes zu werfen, um Klarheit zu schaffen:
Bundesland | Gesetz | Genehmigungspflicht |
---|---|---|
Baden-Württemberg | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Bayern | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Berlin | Bauordnung für Berlin, BauOBln | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Brandenburg | Flachdachanlagen über 10 qm oder Bauhöhe über 0,6 m, Freiflächenanlagen | |
Bremen | Landesbauordnung, BremLBO | Anlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen |
Hamburg | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Hessen | Freianlagen über 10 qm | |
Mecklenburg-Vorpommern | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung, NbauO | Freianlagen |
Nordrhein-Westfalen | Anlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen | |
Rheinland-Pfalz | Freianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern | |
Saarland | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge | |
Sachsen | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Sachsen-Anhalt | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge | |
Schleswig-Holstein | für gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge; Anlagen an/auf und in der Nähe von Denkmälern | |
Thüringen | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Die Dachlastreserve und die baurechtlichen
Vorgaben
Die Dachlast beschreibt die maximale Widerstandskraft eines Daches. Neben dem Eigengewicht muss das Dach auch weitere Lasten, wie z.B. der Witterung stemmen können.
Die Dachlastreserve gibt also an, wieviel Last ein Dach zusätzlich tragen kann. Besonders bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist die Dachlastreserve ein wichtiger Faktor für die Planung.
Auf die Dachlastreserve fällt unter anderem:
- Witterung (Regen, Schnee und Wind)
- Bebauung und Begrünung
- Photovoltaik-Anlagen
Die baulichen Vorschriften schreiben bei jedem Dach eine ausreichende Dachlastreserve vor. Ca. 20 kg pro m² nimmt eine Photovoltaik-Anlage mit Modulen und Dachgestell ein. Fertighäuser haben oftmals eine geringere Dachlastreserve, da der Dachstuhl in der Regel leichter ist. Jedoch sollte jeder der vorhat sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, einen Blick in die eigenen Baupläne werfen, um Gewissheit zu schaffen.

Normen
Seit dem 14.12.2018 ist ein Überspannungsschutz für Photovoltaik-Anlagen Pflicht. Geregelt wurde es seit dem 1.10.2016 durch die VDE Normen 0100-443 und 0100-534. Der Einbau eines Überspannungsschutzes gilt für Neuanlagen als auch für Umbauten oder Erweiterungen.
Zweck dessen ist es die Photovoltaik-Anlage mit eventuellem Stromspeicher vor schädlichen Überspannungen, wie z.B. durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge zu schützen und damit einhergehende finanzielle Kosten zu vermeiden. Wenn der Blitz nicht direkt einschlägt, dann spricht man von einem indirekten Blitzeinschlag. Indirekte Blitzeinschläge können hohe Magnetfelder besitzen und sehr hohe Spannungsspitzen einkoppeln.
Viele Geräte reagieren darauf sehr empfindlich, wie z.B. der Wechselrichter, der für die Umwandlung von Gleichstrom, welche die PV-Anlage produziert, in nutzbaren Wechselstrom zuständig ist. Wird dieser durch eine Überspannung beschädigt, so können Sie auch nicht mehr von Ihrem Photovoltaik-Strom Gebrauch machen.

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