Baugenehmigung bei Photovoltaikanlagen

Brauche ich eine Baugenehmigung bei einer Photovoltaikanlage?

Streng genommen ist die Montage einer Photovoltaik-Anlage eine baurechtliche Anlage im Sinne des Baurechts und sollte daher baurechtliche Bestimmungen erfüllen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bauordnungen und Genehmigungen. Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Baurecht zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Möchten Sie eine „typische“ Photovoltaikanlage parallel zur Dachfläche oder der Fassade installieren lassen, so ist diese deutschlandweit regulär „genehmigungsfrei“. Das heißt, das eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage, die auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden soll, gilt eine generelle Genehmigungspflicht. Außerdem trifft dies auch auf einige Freilandflächen zu, welche bundeslandabhängig gesonderte Bestimmungen festgeschrieben haben.

Genehmigungspflichtige Photovoltaikanlagen
bei den einzelnen Bundesländern

Hinsichtlich der Genehmigung für Photovoltaikanlagen im Baurecht sind sich die Bundesländer einig, dass die meisten Photovoltaikanlagen ohne Baugenehmigung auskommen. Dies betrifft vor allem Photovoltaikanlagen auf:

  • Schrägdächern,
  • Flachdächern
  • und Hausfassaden

Nichtsdestotrotz schadet es nicht einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes zu werfen, um Klarheit zu schaffen:

BundeslandGesetzGenehmigungspflicht
Baden-Württemberg

Landesbauordnung, LBO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Bayern

Bayrische Landesbauordnung, BayBo

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
BerlinBauordnung für Berlin, BauOBlnfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Brandenburg

Landesbauordnung, BbgBO

Flachdachanlagen über 10 qm oder Bauhöhe über 0,6 m, Freiflächenanlagen
BremenLandesbauordnung, BremLBOAnlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen
Hamburg

Hamburgische Bauordnung, HBauO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Hessen

Hessische Bauordnung, HBO

Freianlagen über 10 qm
Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung, LBauO M-V

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung, NbauOFreianlagen
Nordrhein-Westfalen

Bauordnung, BauO NRW

Anlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen
Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung, LBauO

Freianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern
Saarland

Bauordnung für das Saarland, LBO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge
Sachsen

Sächsische Bauordnung, SächsBO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Sachsen-Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, BauO LSA

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Schleswig-Holstein

Landesbauordnung, LBO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge; Anlagen an/auf und in der Nähe von Denkmälern
Thüringen

Thüringer Bauordnung, ThürBO

für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Die Dachlastreserve und die baurechtlichen
Vorgaben

Die Dachlast beschreibt die maximale Widerstandskraft eines Daches. Neben dem Eigengewicht muss das Dach auch weitere Lasten, wie z.B. der Witterung stemmen können.

Die Dachlastreserve gibt also an, wieviel Last ein Dach zusätzlich tragen kann. Besonders bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist die Dachlastreserve ein wichtiger Faktor für die Planung.

Auf die Dachlastreserve fällt unter anderem:

  • Witterung (Regen, Schnee und Wind)
  • Bebauung und Begrünung
  • Photovoltaik-Anlagen

Die baulichen Vorschriften schreiben bei jedem Dach eine ausreichende Dachlastreserve vor. Ca. 20 kg pro m² nimmt eine Photovoltaik-Anlage mit Modulen und Dachgestell ein. Fertighäuser haben oftmals eine geringere Dachlastreserve, da der Dachstuhl in der Regel leichter ist. Jedoch sollte jeder der vorhat sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen, einen Blick in die eigenen Baupläne werfen, um Gewissheit zu schaffen.

Dachlastreserve - Schnee auf dem Dach mit Photovoltaik

Normen

Seit dem 14.12.2018 ist ein Überspannungsschutz für Photovoltaik-Anlagen Pflicht. Geregelt wurde es seit dem 1.10.2016 durch die VDE Normen 0100-443 und 0100-534. Der Einbau eines Überspannungsschutzes gilt für Neuanlagen als auch für Umbauten oder Erweiterungen.

Zweck dessen ist es die Photovoltaik-Anlage mit eventuellem Stromspeicher vor schädlichen Überspannungen, wie z.B. durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge zu schützen und damit einhergehende finanzielle Kosten zu vermeiden. Wenn der Blitz nicht direkt einschlägt, dann spricht man von einem indirekten Blitzeinschlag. Indirekte Blitzeinschläge können hohe Magnetfelder besitzen und sehr hohe Spannungsspitzen einkoppeln.

Viele Geräte reagieren darauf sehr empfindlich, wie z.B. der Wechselrichter, der für die Umwandlung von Gleichstrom, welche die PV-Anlage produziert, in nutzbaren Wechselstrom zuständig ist. Wird dieser durch eine Überspannung beschädigt, so können Sie auch nicht mehr von Ihrem Photovoltaik-Strom Gebrauch machen.

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