Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher
Wir unterstützen bei der Antragstellung
Die Klimaziele der Bundesregierung sind formuliert – nun bieten Bund, Länder und Kommunen die Anreize zur Umsetzung. Erfahren Sie mehr über aktuelle Förderprogramme in Ihrer Region.
Wie kann ich von einer Photovoltaik-Förderung profitieren?
Von Krediten über Zuschüsse, Stromspeicherförderung in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Förderungen für Ladestationen – das Angebot ist vielfältig. Doch eines haben alle Förderangebote gemeinsam: Sie schaffen wirtschaftliche Anreize für Investitionen in erneuerbaren Energien, um das von der Bundesregierung geplante Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Bis 2030 plant die Bundesregierung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65% gegenüber dem Jahre 1990 zu erreichen. 2040 soll eine CO2 Minderung von 88% erreicht sein, bis 2045 wird die 100%ige Treibhausgasneutralität angestrebt.

Förderung nach Bundesland
Nordrhein-Westfalen
progres.nrw Klimaschutztechnik
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Bis zu 100 €/kWh Speicherkapazität
- Verhältnis: 1 kWp Nennleistung der Photovoltaikanlage zu je 3 kWh Speicherkapazität
- Förderhöchstsatz: 75.000 € je Gebäude und Standort
- Privathaushalte
Niedersachsen
NBank Förderung
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe: 40% der Stromspeicherkosten (Netto)
- Bonus:
- Photovoltaikanlage: 800€, wenn mehr als 10 kWp Leistung vorhanden ist
- Ladestation: 500 €
- Förderhöchstsatz: 50.000 €
- Privathaushalte
- Unternehmen
Berlin
EnergiespeicherPLUS
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- 300 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität
- Verhältnis: 1,2 kWp Photovoltaik-Nennleistung zu je 1 kWh Speicherkapazität
- Förderhöchstsatz: 15.000 €
- Förderung: Kauf einer Ladestation
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- 50% der Gesamtkosten inkl. Netzanschluss bis 22 kW
- AC Ladestation: bis höchstens 2.500 € / Ladestation
- DC Ladestation: bis höchstens 30.000 € / Ladestation
- Privathaushalte
- Unternehmen
- Beide Förderungen sind kombinierbar.
Bayern
10.000-Häuser-Programm – PV-Speicher-Programm
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- 500 € ab 5 kWh - 5,9 kWh Speicherkapazität und ab 5 kWp PV-Leistung
- 600 € ab 6 kWh - 6,9 kWh Speicherkapazität und ab 6 kWp PV-Leistung
- 700 € ab 7 kWh - 7,9 kWh Speicherkapazität und ab 7 kWp PV-Leistung
- usw.
- Förderhöchstsatz: 2.375 € ab 30 kWh Speicherkapazität und ab 30 kWp PV-Leistung
- Privathaushalte
Mehr erfahren Zur Förderübersicht
Rheinland-Pfalz
Solar-Speicher-Programm Das Förderprogramm wurde seit dem 1. November 2021 für unbestimmte Zeit eingestellt.
Schleswig-Holstein
Klimaschutz-Förderprogramm
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage, Ladestation
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Stromspeicher:
- Ab 3 kWh Speicherkapazität und ab 5 kWp PV-Leistung
- 800 € für den Stromspeicher
- 200 € für Installations- und Anschlusskosten
- Ladestation:
- 400 € pro Wallbox
- 400 € für die Installations- und Anschlusskosten
- Stromspeicher:
- Förderhöchstsatz:
- Stromspeicher 1.200 € bzw. max. 75% der zuwendungsfähigen Kosten
- Ladestation: 600 € bzw. max. 75% der zuwendungsfähigen Kosten
- Privathaushalte
Sachsen-Anhalt
Stromspeicher-Förderung
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Stromspeicher: 30% der förderfähigen Ausgaben
- Extra: 1.000 € für eine Ladestation
- Förderhöchstsatz: 5.000 €
- Privathaushalte
- Unternehmen
- Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Baden-Württemberg
Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Stromspeicher: 200 €/kWh Speicherkapazität
- Extra: 500 € für eine Ladestation
- Förderhöchstsatz: 45.000 €
- Privathaushalte
- Unternehmen
- Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Sachsen
Förderrichtlinie Speicher/2021
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Grundbetrag: 500 €
- Stromspeicher: 200 €/kWh Speicherkapazität
- Extra: 400 € für eine Ladestation
- Privathaushalte
- Unternehmen
- Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für das Jahr 2022 bereits erschöpft. Das Förderprogramm wurde für unbestimmte Zeit eingestellt.
Brandenburg
Kleinspeicher-Programm
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Stromspeicher: bis zu 3.000 € Zuschuss
- Eigenverbrauchsanteil: mindestens 30% der jährlichen Stromerzeugung
- Autarkiegrad: mindestens 50%
- Privathaushalte
- Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Thüringen
Solar-Invest
- Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit oder ohne Photovoltaikanlage
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- Photovoltaikanlage mit Speicher:
- PV-Anlage kleiner gleich 10 kWp: 900 € / kWp
- PV-Anlage größer als 10 kWp: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
- Nur Speicher:
- Bis 10 kWh: 300 € / kWh Speicherkapazität
- Größer 10 kWh: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
- Photovoltaikanlage mit Speicher:
- Privathaushalte
- Unternehmen
- Gute Neuigkeiten! Die Antragstellung wird ab dem 01.04.2022 wieder möglich sein.
Photovoltaik und Steuern -
Welche Steuersparmodelle gibt es?
Sofern man sich für eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage entscheidet und Solarstrom ins Netz einspeist ist man nach geltendem Recht unternehmerisch Tätig. Man kann sich aber entscheiden, ob man sich für die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung entscheidet.
Regelbesteuerung
Regelbesteuerung

Ihre Vorteile
Erhalte bei der ersten Steuererklärung die komplette Mehrwertsteuer von den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage und Stromspeicher vom Finanzamt zurück. Diese zahlt man beim Kauf als sogenannte Vorsteuer. Außerdem sollte man beachten, dass die Vorsteuer vom Stromspeicher nur zurückerstattet wird, wenn der Speicher gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage installiert wurde.
Der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung nach 6 Jahren ist in den meisten Fällen sinnvoll.
Zudem ist es Möglich folgende Punkte in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage steuerlich abzusetzen:

Beiträge
Versicherung

Miete des Stromzählers

Anteil
Kreditzinsen

Reparatur &
Wartung
Ihre Nachteile
Zwar kann man so einiges an Steuern geltend machen, doch dafür müssen Sie auf den Eigenverbrauch und die Einspeisung ins öffentliche Netz Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Sie sind somit umsatzsteuerpflichtig.
Außerdem ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand mit der Regelbesteuerung verbunden. Denn in den ersten zwei Jahren ist man verpflichtet jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Außerdem pro Kalenderjahr zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung

Ihre Vorteile
Jedoch sind die Kriterien, dass Ihr Umsatz im ersten Jahr kleiner als 22.000 € und in den Folgejahren kleiner als 50.000 €.

Keine Besteuerung des Eigenverbrauchs

Keine Besteuerung der Einspeisung

Kaum Bürokratie-
Aufwand

Wechsel aus der KUR möglich
Ihre Nachteile
Der größte Nachteil ist sicherlich, dass die Vorsteuer der Anschaffungskosten nicht erstattet werden kann. Das kann bei einer großen Photovoltaikanlage mit Stromspeicher-System schon eine erhebliche Summe sein.

Fragen?
Kontaktieren Sie und gerne, wir stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und ermitteln die ideale Lösung für Ihr Projekt.
Deutschlandweite Programme
KfW Kredit 270
Erneuerbare Energien - Standard 270
- Finanzierung einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers
- Sicherer KfW-Kredit für bis zu 100% der Investitionskosten
- Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung (komplett oder in Teilbeträgen)
- Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre
- Kombinierbar mit KfW Programm 440
- Privathaushalte
- Unternehmen
KfW Förderung 440
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude 440
- Förderung: Kauf einer oder mehrerer Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Förderhöhe / Voraussetzungen:
- 900 € Zuschuss pro Ladepunkt
- Für privat genutzte Ladestationen, die zu Wohngebäuden gehören
- Der Strom muss aus erneuerbaren Energien bezogen werden
- Auszahlung: Direkte Überweisung auf Ihr Konto
- Kombinierbar: Mit dem KfW Kredit 270
- Privathaushalte
Lokale Förderung
Ennepetal
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik- und Steckersolar-Anlagen im Stadtgebiet Ennepetal
- Förderung:
- Kauf und Errichtung einer neuen Photovoltaik- bzw. Steckersolaranlage
- Voraussetzungen:
- Die Photovoltaikanlage muss im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 angeschafft worden sein
- Anträge müssen bis zum 31.12.2021 eingereicht werden
- Förderhöhe:
- 100 € pro kWp Photovoltaik-Nennleistung
- Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser:
- Steckersolaranlagen oder Balkonmodule werden pro Wohnung mit 100 € gefördert
- Förderhöchstsatz: 300 € pro Photovoltaikanlage
- Private Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtgebiet Ennepetal wie z.B.:
- Vermieter*innen
- Mieter*innen
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