Förderprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher

Wir unterstützen bei der Antragstellung

Die Klimaziele der Bundesregierung sind formuliert – nun bieten Bund, Länder und Kommunen die Anreize zur Umsetzung. Erfahren Sie mehr über aktuelle Förderprogramme in Ihrer Region.

Wie kann ich von einer Photovoltaik-Förderung profitieren?

Von Krediten über Zuschüsse, Stromspeicherförderung in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Förderungen für Ladestationen – das Angebot ist vielfältig. Doch eines haben alle Förderangebote gemeinsam: Sie schaffen wirtschaftliche Anreize für Investitionen in erneuerbaren Energien, um das von der Bundesregierung geplante Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Bis 2030 plant die Bundesregierung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65% gegenüber dem Jahre 1990 zu erreichen. 2040 soll eine CO2 Minderung von 88% erreicht sein, bis 2045 wird die 100%ige Treibhausgasneutralität angestrebt.

Haus mit Sparschwein und Photovoltaik

Förderung nach Bundesland

progres.nrw Klimaschutztechnik

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Bis zu 100 €/kWh Speicherkapazität
    • Verhältnis: 1 kWp Nennleistung der Photovoltaikanlage zu je 3 kWh Speicherkapazität
  • Förderhöchstsatz: 75.000 € je Gebäude und Standort
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
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NBank Förderung

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe: 40% der Stromspeicherkosten (Netto)
  • Bonus:
    • Photovoltaikanlage: 800€, wenn mehr als 10 kWp Leistung vorhanden ist
    • Ladestation: 500 €
    • Förderhöchstsatz: 50.000 €
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
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EnergiespeicherPLUS

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • 300 € je kWh nutzbarer Speicherkapazität
    • Verhältnis: 1,2 kWp Photovoltaik-Nennleistung zu je 1 kWh Speicherkapazität
  • Förderhöchstsatz: 15.000 €
Wirtschaftsnahe Elektromobilität
  • Förderung: Kauf einer Ladestation
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • 50% der Gesamtkosten inkl. Netzanschluss bis 22 kW
    • AC Ladestation: bis höchstens 2.500 € / Ladestation
    • DC Ladestation: bis höchstens 30.000 € / Ladestation
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
Wissenswert
  • Beide Förderungen sind kombinierbar.
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10.000-Häuser-Programm – PV-Speicher-Programm

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • 500 € ab 5 kWh - 5,9 kWh Speicherkapazität und ab 5 kWp PV-Leistung
    • 600 € ab 6 kWh - 6,9 kWh Speicherkapazität und ab 6 kWp PV-Leistung
    • 700 € ab 7 kWh - 7,9 kWh Speicherkapazität und ab 7 kWp PV-Leistung
    • usw.
  • Förderhöchstsatz: 2.375 € ab 30 kWh Speicherkapazität und ab 30 kWp PV-Leistung
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
Ein festgelegter Antragsschluss ist uns nicht bekannt.

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Solar-Speicher-Programm Das Förderprogramm wurde seit dem 1. November 2021 für unbestimmte Zeit eingestellt.

Klimaschutz-Förderprogramm

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage, Ladestation
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Stromspeicher:
      • Ab 3 kWh Speicherkapazität und ab 5 kWp PV-Leistung
      • 800 € für den Stromspeicher
      • 200 € für Installations- und Anschlusskosten
    • Ladestation:
      • 400 € pro Wallbox
      • 400 € für die Installations- und Anschlusskosten
  • Förderhöchstsatz:
    • Stromspeicher 1.200 € bzw. max. 75% der zuwendungsfähigen Kosten
    • Ladestation: 600 € bzw. max. 75% der zuwendungsfähigen Kosten
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
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Stromspeicher-Förderung

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Stromspeicher: 30% der förderfähigen Ausgaben
    • Extra: 1.000 € für eine Ladestation
  • Förderhöchstsatz: 5.000 €
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
Wichtige Information
  • Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Stromspeicher: 200 €/kWh Speicherkapazität
    • Extra: 500 € für eine Ladestation
  • Förderhöchstsatz: 45.000 €
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
Wichtige Information
  • Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Förderrichtlinie Speicher/2021

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Grundbetrag: 500 €
    • Stromspeicher: 200 €/kWh Speicherkapazität
    • Extra: 400 € für eine Ladestation
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
Wichtige Information
  • Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für das Jahr 2022 bereits erschöpft. Das Förderprogramm wurde für unbestimmte Zeit eingestellt.

Kleinspeicher-Programm

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Stromspeicher: bis zu 3.000 € Zuschuss
    • Eigenverbrauchsanteil: mindestens 30% der jährlichen Stromerzeugung
    • Autarkiegrad: mindestens 50%
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
Wichtige Information
  • Die Fördermittel sind für dieses Jahr erschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Solar-Invest

  • Förderung: Kauf eines Stromspeichers mit oder ohne Photovoltaikanlage
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • Photovoltaikanlage mit Speicher:
      • PV-Anlage kleiner gleich 10 kWp: 900 € / kWp
      • PV-Anlage größer als 10 kWp: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
    • Nur Speicher:
      • Bis 10 kWh: 300 € / kWh Speicherkapazität
      • Größer 10 kWh: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
Wichtige Information
  • Gute Neuigkeiten! Die Antragstellung wird ab dem 01.04.2022 wieder möglich sein.
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Photovoltaik und Steuern -
Welche Steuersparmodelle gibt es?

Sofern man sich für eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage entscheidet und Solarstrom ins Netz einspeist ist man nach geltendem Recht unternehmerisch Tätig. Man kann sich aber entscheiden, ob man sich für die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung entscheidet.

Regelbesteuerung

Regelbesteuerung

Anschaffungskosten

Ihre Vorteile

Erhalte bei der ersten Steuererklärung die komplette Mehrwertsteuer von den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage und Stromspeicher vom Finanzamt zurück. Diese zahlt man beim Kauf als sogenannte Vorsteuer. Außerdem sollte man beachten, dass die Vorsteuer vom Stromspeicher nur zurückerstattet wird, wenn der Speicher gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage installiert wurde.

Der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung nach 6 Jahren ist in den meisten Fällen sinnvoll.

Zudem ist es Möglich folgende Punkte in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage steuerlich abzusetzen:

Beiträge Versicherung

Beiträge
Versicherung

Miete des Stromzählers

Miete des Stromzählers

Anteil Kreditzinsen

Anteil
Kreditzinsen

Reparatur und Wartung

Reparatur &
Wartung

Ihre Nachteile

Zwar kann man so einiges an Steuern geltend machen, doch dafür müssen Sie auf den Eigenverbrauch und die Einspeisung ins öffentliche Netz Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Sie sind somit umsatzsteuerpflichtig.

Außerdem ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand mit der Regelbesteuerung verbunden. Denn in den ersten zwei Jahren ist man verpflichtet jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Außerdem pro Kalenderjahr zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Nachteile Regelbesteuerung

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung

Vorteile Kleinunternehmerregelung

Ihre Vorteile

Sofern Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, brauchen Sie bei der Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom in das öffentliche Netz keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Sie sind somit umsatzsteuerfrei.

Jedoch sind die Kriterien, dass Ihr Umsatz im ersten Jahr kleiner als 22.000 € und in den Folgejahren kleiner als 50.000 €.

Keine Besteuerung des Eigenverbrauchs

Keine Besteuerung des Eigenverbrauchs

Keine Besteuerung der Einspeisung

Keine Besteuerung der Einspeisung

Kaum Bürokratieaufwand

Kaum Bürokratie-
Aufwand

Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung möglich

Wechsel aus der KUR möglich

Ihre Nachteile

Der größte Nachteil ist sicherlich, dass die Vorsteuer der Anschaffungskosten nicht erstattet werden kann. Das kann bei einer großen Photovoltaikanlage mit Stromspeicher-System schon eine erhebliche Summe sein.

Nachteile Kleinunternehmerregelung

Fragen?

Kontaktieren Sie und gerne, wir stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und ermitteln die ideale Lösung für Ihr Projekt.

Deutschlandweite Programme

Erneuerbare Energien - Standard 270

  • Finanzierung einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers
  • Sicherer KfW-Kredit für bis zu 100% der Investitionskosten
  • Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
  • Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung (komplett oder in Teilbeträgen)
  • Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre
  • Kombinierbar mit KfW Programm 440
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
  • Unternehmen
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Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude 440

  • Förderung: Kauf einer oder mehrerer Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Förderhöhe / Voraussetzungen:
    • 900 € Zuschuss pro Ladepunkt
    • Für privat genutzte Ladestationen, die zu Wohngebäuden gehören
    • Der Strom muss aus erneuerbaren Energien bezogen werden
  • Auszahlung: Direkte Überweisung auf Ihr Konto
  • Kombinierbar: Mit dem KfW Kredit 270
Förderberechtigte
  • Privathaushalte
Bitte beachten Sie: Dieses Förderprogramm wurde auf unbestimmte Zeit eingestellt!

Lokale Förderung

Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik- und Steckersolar-Anlagen im Stadtgebiet Ennepetal

  • Förderung:
    • Kauf und Errichtung einer neuen Photovoltaik- bzw. Steckersolaranlage
  • Voraussetzungen:
    • Die Photovoltaikanlage muss im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 angeschafft worden sein
    • Anträge müssen bis zum 31.12.2021 eingereicht werden
  • Förderhöhe:
    • 100 € pro kWp Photovoltaik-Nennleistung
    • Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser:
      • Steckersolaranlagen oder Balkonmodule werden pro Wohnung mit 100 € gefördert
  • Förderhöchstsatz: 300 € pro Photovoltaikanlage
Förderberechtigte
  • Private Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtgebiet Ennepetal wie z.B.:
    • Vermieter*innen
    • Mieter*innen
Der Förderantrag kann bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

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Hand mit Glühbirne

Profitieren Sie von einer Energieberatung und sparen Sie noch mehr Stromkosten ein.

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