Photovoltaikanlage
anmelden beim Marktstammdatenregister

Photovoltaik-Anlagenbetreiber sind nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (kurz EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister (kurz MaStR) einzutragen. Der MaStR ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es werden sowohl konventionelle als auch regenerative Anlagen im MaStR erfasst. Die Registrierungspflicht gilt auch für Anlagen, welche von einer Förderung ausgeschlossen sind oder keine Förderung in Anspruch genommen wird.

Photovoltaikanlage

Wer ist von der Anmeldung beim Marktstammdatenregister befreit?

Nur Photovoltaikanlagen, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind, können im Ausnahmefall von der Pflicht zur Anmeldung beim Marktstammdatenregister befreit werden. Man spricht hier auch von sogenannten Inselanlagen. Zudem darf keine kaufmännisch-bilanzielle Weiterleitung durchgeführt werden. Das gilt aber nur für die Photovoltaikanlage – Batteriespeicher sind immer meldepflichtig. Das schreibt die Anlagenregisterverordnung bereits seit 2014 vor.

Wie meldet man seine Photovoltaikanlage an?Und welche Anlagen müssen beim Marktstammdatenregister registriert werden?

Sind Sie bestehender oder geplanter Betreiber einer Stromerzeugungsanlage, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher und haben alle benötigten Daten und Unterlagen zur Hand, so dauert die Registrierung ungefähr 20 Minuten.

Die Bundesnetzagentur bietet neben der Registrierungsplattform noch viele weitere Informationen zu Meldepflichten und -fristen, Veröffentlichung von Registerdaten, Rechtsgrundlagen, Webdiensten etc.

Photovoltaikanlage anmelden beim Marktstammdatenregister

Erzeugungsanlagen, die elektronisch
beim Marktstammdatenregister
registriert werden:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas

Welche Stammdaten werden im MaStR eingetragen?

Mit Stammdaten sind Daten gemeint, die sich nicht ändern oder nur selten.

Grundlegende Daten die im MaStR erfasst werden:

 

  • Namen,
  • Adressen,
  • Standorte,
  • Zuordnungen,
  • Unternehmensformen,
  • Technologien,
  • Leistungswerte etc.

Welche Daten werden nicht im MaStR aufgeführt?

Somit fallen “Bewegungsdaten”, welche in der Regel ständigen Änderungen bzw. Ergänzungen unterliegen nicht in das Marktstammdatenregister.

Variable Daten die im MaStR nicht erfasst werden:

 

  • Zählerstände,
  • (Speicher)-Füllstände
  • Erzeugungsdaten

Fristen für Anlagenbetreiber

Für Anlagenbetreiber, die meldepflichtig gegenüber dem Marktstammdatenregister sind und die Ihre Anlage/n nicht fristgerecht eintragen haben, kann der Anspruch für die Einspeisevergütung nach dem EEG und KWKG um 20% sinken.

Wer seine Anlage zudem nicht beim Netzbetreiber anmeldet, der kann seinen Anspruch auf die Einspeisevergütung komplett verlieren.

Außerdem droht ein Bußgeld nach EnWG (§95) seitens der Regulierungsbehörde.

Die Registrierungsfrist variiert zwischen verschiedenen Anlagentypen und dem Zeitraum der Inbetriebnahme. Jeder Anlagentyp muss bei der Registrierung einzeln eingetragen werden.

Anlagentypen:

  • Photovoltaik-Anlagen
  • Batteriespeicher
  • Windkraftanlagen
  • Biogasanlagen
  • Gasspeicher
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Fristen für neue Anlagen
  • Fristen für Bestandsanlagen

Alle neuen Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anzumelden. Auch Anlagen, die noch in Planung sind, können beim Marktstammdatenregister noch vor der Inbetriebnahme registriert werden.

Ältere Anlagen, die bereits in Betrieb genommen wurden und immer noch nicht beim Marktstammdatenregister angemeldet wurden, sollten schnellstens registriert werden.

Denn wie schon erwähnt, droht der Anspruch auf Vergütung nach dem EEG und KWKG sanktioniert zu werden oder komplett wegzufallen. Außerdem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Was ist das Ziel und wozu wurde das Marktstammdatenregister eingeführt?

Die Energiewende ist im vollem Gange und das macht sich im Strommarkt mit einer stetig steigenden Anzahl von kleineren Anlagen besonders bemerkbar.

Schon längst wurde eine siebenstellige Anzahl an Anlagen deutschlandweit erreicht und deshalb werden zuverlässige Daten für den Netzausbau, für Versorgungssicherheit und der Weiterentwicklung der Energiewende benötigt.

Zuvor wurden Energieanlagen in verschiedensten Datenbanken geführt. Dadurch gab es keinen einheitlichen Zugriff auf die Stammdaten aller Anlagen. Außerdem wollte man mit der Einführung des MaStR eine Markttransparenz schaffen, wie es z.B. bei Tankstellen der Fall ist, wo man die Preise vergleichen kann. Durch eine zentrale Erfassung und eine Vereinheitlichung der behördlichen Meldepflichten soll ein Bürokratieabbau zugunsten von Bürgern und Unternehmen gefördert werden.