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Aktuelle Einspeisevergütung 2024 / 2025 für Photovoltaik-Anlagen

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Die aktuelle Einspeisevergütung spielt eine entscheidende Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere bei Photovoltaikanlagen. Doch wie lange wird die aktuelle Einspeisevergütung 2024 noch verfügbar sein und welche Änderungen sind 2025 zu erwarten? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die aktuellen Regelungen, zukünftige Prognosen und die Bedeutung einer zeitnahen Investition in eine PV-Anlage. Wir erklären, wie die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt wird, was bei der Beantragung zu beachten ist und welche Entwicklungen der Gesetzgeber für die kommenden Jahre plant. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, sich über die Möglichkeiten und Herausforderungen der Solarenergie zu informieren.

Beitragsübersicht

So funktioniert die Einspeisevergütung

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugst Du Strom, den Du teilweise selbst nutzen kannst. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und der örtliche Netzbetreiber zahlt Dir dafür einen festen Preis pro Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung oder EEG-Förderung. Diese staatliche Unterstützung macht die Investition in Solaranlagen attraktiv, besonders für Privathaushalte und kleine Betriebe. Über mehr als 20 Jahre hinweg kannst Du mit stabilen Einnahmen rechnen, die abhängig vom Eigenverbrauch und der Sonneneinstrahlung sind.

Aktuelle Höhe der Einspeisevergütung in 2024 und 2025

Die Einspeisevergütung für deine Photovoltaikanlage wird für 20 Jahre zu einem festen Satz garantiert. Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der maximalen PV-Leistung (in kWp) und dem Anlagentyp (Überschuss- oder Volleinspeisung) ab.

 

  • Überschusseinspeisung
    Du nutzt einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst (Eigenverbrauch), was zu einer niedrigeren Vergütung führt, aber deine Stromkosten senkt. 
  • Volleinspeisung
    Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz eingespeist, ohne Eigenverbrauch, was eine höhere Vergütung bringt.

 

Die aktuellen Einspeise-Vergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Alle sechs Monate wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt, das nächste Mal am 1. Februar 2025.

Tabelle: Einspeisevergütung 2024 / 2025 bei Überschusseinspeisung

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung ab Februar 2024Einspeisevergütung ab August 2024Einspeisevergütung ab Februar 2025
bis 10 kWp8,11 Cent/kWh8,03 Cent/kWh7,96 Cent/kWh
Leistungsanteil von 10 kWp bis 40 kWp7,03 Cent/kWh6,95 Cent/kWh6,89 Cent/kWh
Leistungsanteil von 40 kWp bis 100 kWp5,74 Cent/kWh5,68 Cent/kWh5,62 Cent/kWh

Tabelle: Einspeisevergütung 2024 / 2025 bei Volleinspeisung

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung ab Februar 2024Einspeisevergütung ab August 2024Einspeisevergütung ab Februar 2025
bis 10 kWp12,87 Cent/kWh12,73 Cent/kWh12,61 Cent/kWh
Leistungsanteil von 10 kWp bis 100 kWp10,79 Cent/kWh10,68 Cent/kWh10,57 Cent/kWh
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Berechnungsformel zur Einspeisevergütung

Bei Photovoltaik-Anlagen die mehr als 10 kWp Leistung aufweisen, werden die jeweiligen Leistungsanteile gemäß den oberen Tabellen mit eingerechnet. Nachfolgend finden Sie die Berechnungsformeln, um Ihre durchschnittliche Einspeisevergütung zu erhalten.

Aktuelle Berechnungsformel zur durchschnittlichen Einspeisevergütung bei der Überschusseinspeisung

      [10 kWp] ÷ [Anlagengröße] x [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+    [Leistungsanteil über 10 kWp bis 40 kWp] ÷ [Anlagengröße] x [Einspeisevergütung bis 40 kWp]
+    [Leistungsanteil über 40 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] x [Einspeisevergütung bis 100 kWp]

=    Durchschnittliche Einspeisevergütung

Aktuelle Berechnungsformel zur durchschnittlichen Einspeisevergütung bei der Volleinspeisung

      [10 kWp] ÷ [Anlagengröße] x [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+    [Leistungsanteil über 10 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] x [Einspeisevergütung bis 100 kWp]

=    Durchschnittliche Einspeisevergütung

Aktuelle Praxisbeispiele zur Berechnung der Einspeisevergütung in 2024 / 2025

Im folgenden zeigen wir Ihnen drei verschiedene Praxisbeispiele mit verschiedenen Anlagengrößen und unterschiedliche Zeitpunkte der Inbetriebnahme. Praxisbeispiel 1 und 2 zeigt die durchschnittliche Einspeisevergütung im Modell Überschusseinspeisung und das dritte Beispiel bezieht sich auf die Volleinspeisung:

Praxisbeispiel 1: Überschusseinspeisung

Anlagendaten:
Größe der Anlage:                     15 kWp
Inbetriebnahmedatum:            Juli 2024

Berechnung:
      [10 kWp] ÷ [15 kWp] x [8,11 Cent/kWh]
+    [5 kWp] ÷ [15 kWp] x [7,03 Cent/kWh]

=    7,75 Cent/kWh durchschn. Einspeisevergütung

Praxisbeispiel 2: Überschusseinspeisung

Anlagendaten:
Größe der Anlage:                     60 kWp
Inbetriebnahmedatum:            Oktober 2024

Berechnung:
      [10 kWp] ÷ [60 kWp] x [8,04 Cent/kWh]
+    [30 kWp] ÷ [60 kWp] x [6,96 Cent/kWh]
+    [20 kWp] ÷ [60 kWp] x [5,68 Cent/kWh]

=    6,71 Cent/kWh durchschn. Einspeisevergütung

Praxisbeispiel 3: Volleinspeisung

Anlagendaten:
Größe der Anlage:                     90 kWp
Inbetriebnahmedatum:             März 2025

Berechnung:
      [10 kWp] ÷ [90 kWp] x [12,61 Cent/kWh]
+    [80 kWp] ÷ [90 kWp] x [10,57 Cent/kWh]

=    10,80 Cent/kWh durchschn. Einspeisevergütung

Aktuelle Fragen & Antworten (FAQ) zur Einspeisevergütung 2024 / 2025

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist, haben Sie Anspruch auf die Einspeisevergütung. Für den selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Vergütung.

Sie können zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen:

Monatliche Abrechnung der Einspeisevergütung: Hierbei wird monatlich Ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen. Die Vergütung wird dann im Folgemonat ausgezahlt.

Jährliche Abrechnung der Einspeisevergütung: Bei dieser Methode erhalten Sie monatlich im Voraus eine Einspeisevergütung, die auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung basiert. Am Jahresende erfolgt ein Abgleich zwischen den Vorauszahlungen und der tatsächlich eingespeisten Menge. Je nachdem, ob die Schätzung zu hoch oder zu niedrig war, erhalten Sie entweder eine Nachzahlung oder müssen einen Teil der Einspeisevergütung zurückzahlen.

Die Einspeisevergütung wird ab der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage für 20 Jahre garantiert. Wenn die Einspeisevergütung weiter sinkt, sind Sie davon nicht mehr betroffen, da Ihnen der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegten Einspeisevergütungssatz zugewiesen wurde und Sie diesen 20 Jahre lang erhalten.

In der Regel übernehmen wir diesen Service für unsere Kunden, da uns ein umfassender Service aus einer Hand sehr wichtig ist. Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie hier: Alle Leistungen aus einer Hand

Möchten Sie den Antrag dennoch selbst stellen, sollten Sie folgendes beachten:

  • Zeitpunkt des Antrags: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor der Installation der Photovoltaikanlage.
  • Netzverträglichkeitsprüfung: Tragen Sie bei der Antragstellung die höchstmögliche installierbare Nennleistung ein. Es ist einfacher, die Nennleistung nachträglich zu reduzieren als zu erhöhen, und die Zusage bleibt bestehen.
  • Unterlagen: Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein, die von Ihrem Energieversorger gefordert werden, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.
  • Inbetriebnahme: Die Photovoltaikanlage kann erst nach Erhalt der Einspeisezusage in Betrieb genommen und vom Energieversorger abgenommen werden.

Ab Februar 2024 wurden neue Regelungen für die Degression der Einspeisevergütung eingeführt. Anstatt der bisherigen festen Regelungen gibt es nun halbjährliche Absenkungen der Vergütungssätze um 1 %. Diese Änderung bedeutet, dass die Degressionssätze nicht mehr von der Erfüllung oder Nichterfüllung von Zielen abhängig sind.

Durch das "Osterpaket" wurde die Degression zwischen August 2022 und Januar 2024 ausgesetzt, was dazu führte, dass die Höhe der Einspeisevergütung unverändert blieb.

Eine Erweiterung der Photovoltaikanlage wird nur dann anerkannt, wenn sie entweder auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Anlage erfolgt und innerhalb von 12 Monaten nach der Erstanlage in Betrieb genommen wird. Unter diesen Bedingungen wird die Einspeisevergütung für die zusätzliche Leistung auf dem gleichen Niveau wie für die ursprüngliche Anlage berechnet.

In den meisten Fällen findet die Erweiterung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt statt, wodurch der Zubau als eigenständige "Neuanlage" betrachtet wird. In einem solchen Szenario muss die Einspeisevergütung entsprechend dem Zeitpunkt der Erweiterung festgelegt werden.

Nach Ablauf von 20 Jahren endet Ihr Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Form der Einspeisevergütung. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, den erzeugten Strom weiterhin ins Netz zu verkaufen und durch Eigenverbrauch weiterhin Stromkosten einzusparen.

Ein festes Enddatum für die Einspeisevergütung gibt es nicht, aber die Vergütung wird voraussichtlich weiter sinken und könnte irgendwann auf null fallen. Der Gesetzgeber entscheidet über die Zukunft der erneuerbaren Energien. Es ist daher ratsam, jetzt über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage nachzudenken, da die Einspeisevergütung sinkt und die Strompreise steigen.

Nein, die Einspeisevergütung wird nicht komplett abgeschafft. Es sind jedoch Änderungen geplant. Ab 2025 soll die Vergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen ausgesetzt werden. Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung für 20 Jahre.

Geplante Änderungen umfassen:

  • Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen
  • Schrittweise Absenkung der Schwelle für Selbstvermarktung auf 25 kW
  • Mögliche Umstellung auf Investitionskostenförderung statt EEG-Vergütung für bestimmte Anlagengrößen

Bei einer Investitionskostenförderung wird ein Teil der Anschaffungskosten der PV-Anlage bezuschusst, statt den eingespeisten Strom über 20 Jahre zu vergüten. Dies könnte für bestimmte Anlagengrößen die bisherige EEG-Vergütung ersetzen.

Theoretisch haben Betreiber von Balkonkraftwerken einen gesetzlichen Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen, unabhängig von ihrer Größe.

Praktische Umsetzung

In der Praxis verzichten die meisten Balkonkraftwerk-Besitzer auf die Einspeisevergütung aus folgenden Gründen:

  1. Der bürokratische Aufwand ist im Verhältnis zum möglichen Ertrag sehr hoch.
  2. Die Kosten für die notwendige Messtechnik übersteigen oft den Nutzen.
  3. Bei der Anmeldung wird häufig die Option "unentgeltliche Abnahme" gewählt.

Wirtschaftliche Betrachtung

Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke lohnt sich in den meisten Fällen nicht:

  • Die jährlichen Kosten für einen Zweirichtungszähler (ca. 20-40 Euro) übersteigen oft die möglichen Einnahmen.
  • Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist wirtschaftlich sinnvoller als die Einspeisung.

 

Zukünftige Entwicklungen

Mit der geplanten Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt könnte sich die Situation in Zukunft ändern. Dennoch bleibt abzuwarten, ob der bürokratische Aufwand vereinfacht wird, um die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke attraktiver zu machen.

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