Aktuelle Einspeisevergütung 2025 für Photovoltaik-Anlagen

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Bild: Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern, die Solarstrom ins Netz einspeisen. | © ENnergy GmbH

Die aktuelle Einspeisevergütung 2025 spielt weiterhin eine entscheidende Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere bei Photovoltaikanlagen. Seit März 2025 gelten wichtige gesetzliche Änderungen, die jeden Anlagenbetreiber betreffen. Neben aktuellen Vergütungssätzen müssen nun auch neue Regelungen zur Wirkleistungsbegrenzung und die ZEREZ-Pflicht beachtet werden, um die volle Vergütung zu erhalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu den aktuellen Vergütungssätzen, den neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage. Wir erklären, wie die Höhe der Einspeisevergütung berechnet wird, was bei der Beantragung zu beachten ist und wie Sie die optimale Vergütung für Ihre PV-Anlage sichern können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die aktuelle Einspeisevergütung 2025 wird für 20 Jahre zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme garantiert
  • Bei Überschusseinspeisung beträgt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp aktuell 7,94 Cent/kWh
  • Bei Volleinspeisung liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei 12,60 Cent/kWh
  • Seit 1. März 2025: PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung sind auf 60% Einspeiseleistung gedrosselt
  • Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung wird schrittweise von 100 kW auf 25 kW abgesenkt
  • ZEREZ-Pflicht: Ab Februar 2025 benötigen alle neuen PV-Anlagen eine Registrierung im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate
  • Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1% gesenkt (nächste Absenkung: August 2025)
  • Bei negativen Strompreisen wird für neue Anlagen (nach Ende Februar 2025) keine Vergütung mehr gezahlt

So funktioniert die Einspeisevergütung

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie Strom, den Sie teilweise selbst nutzen können. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist, und der örtliche Netzbetreiber zahlt Ihnen dafür einen festen Preis pro Kilowattstunde – die sogenannte Einspeisevergütung oder EEG-Förderung.

Diese staatliche Unterstützung macht die Investition in Solaranlagen attraktiv, besonders für Privathaushalte und kleine Betriebe. Die Vergütung ist für die Dauer von 20 Jahren plus dem Rest des Kalenderjahres der Inbetriebnahme garantiert. So können Sie über diesen langen Zeitraum mit stabilen Einnahmen rechnen.

Wichtig: Die Höhe der Einspeisevergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage festgelegt und bleibt dann für die gesamte Vergütungsdauer konstant. Spätere Absenkungen der Vergütungssätze betreffen Sie nicht mehr.

Die zwei Einspeisemodelle im Überblick

Überschusseinspeisung (Teileinspeisung)

Bei diesem Modell nutzen Sie einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst (Eigenverbrauch) und speisen nur den überschüssigen Strom ins Netz ein.

  • Vorteile: Sie sparen Stromkosten durch Eigenverbrauch, was bei steigenden Strompreisen zunehmend attraktiver wird
  • Vergütung: Niedrigere Einspeisevergütung (aktuell 7,94 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp)
  • Ideal für: Die meisten Privathaushalte und Gewerbebetriebe, besonders mit regelmäßigem Stromverbrauch tagsüber

Die Wahl des Einspeisemodells kann jährlich neu getroffen werden, was Ihnen Flexibilität bietet, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Bei einer in 2025 neu in Betrieb genommenen PV-Anlage sollten jedoch die neuen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden, die ab März 2025 in Kraft treten.

Aktuelle Höhe der Einspeisevergütung in 2025

Die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage wird für 20 Jahre zu einem festen Satz garantiert. Die Höhe der Vergütung hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • Dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage
  • Der maximalen Leistung Ihrer PV-Anlage (in kWp)
  • Dem gewählten Einspeisemodell (Überschuss- oder Volleinspeisung)

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden. Alle sechs Monate werden die Vergütungssätze um 1 Prozent gesenkt. Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2025.

Tabelle: Einspeisevergütung 2025 bei Überschusseinspeisung

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung ab Februar 2024Einspeisevergütung ab August 2024Einspeisevergütung ab Februar 2025
bis 10 kWp8,11 Cent/kWh8,03 Cent/kWh7,94 Cent/kWh
Leistungsanteil von 10 kWp bis 40 kWp7,03 Cent/kWh6,95 Cent/kWh6,88 Cent/kWh
Leistungsanteil von 40 kWp bis 100 kWp5,74 Cent/kWh5,68 Cent/kWh5,62 Cent/kWh

Tabelle: Einspeisevergütung 2025 bei Volleinspeisung

Leistung der PV-AnlageEinspeisevergütung ab Februar 2024Einspeisevergütung ab August 2024Einspeisevergütung ab Februar 2025
bis 10 kWp12,87 Cent/kWh12,73 Cent/kWh12,60 Cent/kWh
Leistungsanteil von 10 kWp bis 100 kWp10,79 Cent/kWh10,68 Cent/kWh10,56 Cent/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur

Wichtiger Hinweis für 2025: Seit dem 1. März 2025 gilt eine bedeutende Änderung: PV-Anlagen, die ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung betrieben werden, müssen ihre Einspeiseleistung auf 60% der installierten Leistung drosseln (Wirkleistungsbegrenzung). Um die volle Vergütung für die gesamte erzeugte Strommenge zu erhalten, ist daher die Installation eines Smart Meters mit Steuerungseinheit erforderlich.

Der Vergleich zwischen Teil- und Volleinspeisung zeigt deutlich, dass die Volleinspeisung mit einer höheren direkten Vergütung gefördert wird. Diese liegt bei kleinen Anlagen bis 10 kWp aktuell bei 12,60 Cent/kWh, während bei der Teileinspeisung nur 7,94 Cent/kWh vergütet werden.

Dennoch ist für die meisten Hausbesitzer die Teileinspeisung wirtschaftlicher, da der selbst verbrauchte Strom die eigene Stromrechnung reduziert. Bei aktuellen Strompreisen von durchschnittlich 35-40 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung. Einen detaillierten Kostenvergleich finden Sie in unserem Beitrag zur Kombination von PV und Wärmepumpen.

Tipp: Für eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch, die Ausrichtung Ihres Daches und Ihr Budget berücksichtigen. Bei ENnergyENnergy ist Ihr Photovoltaik-Komplettanbieter mit über 10 Jahren Erfahrung. erstellen wir für Sie eine maßgeschneiderte Analyse, die alle relevanten Faktoren einbezieht.

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Berechnungsformel zur Einspeisevergütung

Bei Photovoltaik-Anlagen, die mehr als 10 kWp Leistung aufweisen, werden die jeweiligen Leistungsanteile gemäß den oberen Tabellen mit eingerechnet. Die Vergütung ist gestaffelt, wobei für die ersten 10 kWp der höchste Satz gilt und für jede weitere Leistungsklasse ein niedrigerer Satz angesetzt wird.

Nachfolgend finden Sie die Berechnungsformeln, um Ihre durchschnittliche Einspeisevergütung für größere Anlagen zu ermitteln:

Berechnungsformel für die Überschusseinspeisung

[10 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+ [Leistungsanteil über 10 kWp bis 40 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 40 kWp]
+ [Leistungsanteil über 40 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 100 kWp]
= Durchschnittliche Einspeisevergütung

Berechnungsformel für die Volleinspeisung

[10 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+ [Leistungsanteil über 10 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 100 kWp]
= Durchschnittliche Einspeisevergütung

Die gestaffelte Vergütungsstruktur berücksichtigt, dass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen je nach Größe variieren kann. Kleinere Anlagen, die oft von privaten Haushalten betrieben werden, erhalten eine höhere Vergütung, da sie möglicherweise höhere relative Kosten pro installiertem Kilowatt aufweisen. Mit zunehmender Anlagengröße sinken in der Regel die Kosten pro Kilowatt aufgrund von Skaleneffekten, was die Reduzierung der Vergütungssätze in den höheren Leistungsklassen erklärt.

Praxisbeispiele zur Berechnung der Einspeisevergütung 2025

Im Folgenden zeigen wir Ihnen drei verschiedene Praxisbeispiele mit unterschiedlichen Anlagengrößen und Inbetriebnahme-Zeitpunkten:

Beispiel 1: Überschusseinspeisung (15 kWp)

Anlagendaten:
Größe der Anlage: 15 kWp
Inbetriebnahme: Februar 2025

Berechnung:
[10 kWp] ÷ [15 kWp] × [7,94 Cent/kWh]
+ [5 kWp] ÷ [15 kWp] × [6,88 Cent/kWh]

= 7,59 Cent/kWh durchschnittliche Einspeisevergütung

Beispiel 2: Überschusseinspeisung (60 kWp)

Anlagendaten:
Größe der Anlage: 60 kWp
Inbetriebnahme: Februar 2025

Berechnung:
[10 kWp] ÷ [60 kWp] × [7,94 Cent/kWh]
+ [30 kWp] ÷ [60 kWp] × [6,88 Cent/kWh]
+ [20 kWp] ÷ [60 kWp] × [5,62 Cent/kWh]

= 6,73 Cent/kWh durchschnittliche Einspeisevergütung

Beispiel 3: Volleinspeisung (90 kWp)

Anlagendaten:
Größe der Anlage: 90 kWp
Inbetriebnahme: Februar 2025

Berechnung:
[10 kWp] ÷ [90 kWp] × [12,60 Cent/kWh]
+ [80 kWp] ÷ [90 kWp] × [10,56 Cent/kWh]

= 10,79 Cent/kWh durchschnittliche Einspeisevergütung

Die Beispiele zeigen, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage von mehreren Faktoren abhängt. Bei der Planung einer neuen Anlage für Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihr Eigenheim sollten Sie daher die verschiedenen Optionen sorgfältig prüfen und beide Varianten – Überschuss- und Volleinspeisung – durchrechnen.

Neue Regelungen 2025: Das hat sich für PV-Anlagenbetreiber geändert

Das Jahr 2025 hat bedeutende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen gebracht. Mit dem Solarspitzengesetz, das am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, wurden wichtige Neuerungen beschlossen, die sich erheblich auf die Einspeisevergütung und den Betrieb von PV-Anlagen auswirken. Besonders Anlagen, die nach Ende Februar 2025 in Betrieb genommen wurden oder werden, sind von diesen Änderungen betroffen.

  • 60%-Drosselung ohne Smart Meter (seit 01.03.2025): PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung müssen ihre Einspeiseleistung auf 60% der installierten Leistung drosseln, was bis zu 40% potenzielle Einnahmen kostet.
  • ZEREZ-Pflicht (seit Februar 2025): Alle neuen PV-Anlagen müssen im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate registriert werden. Ohne gültige ZEREZ-ID ist kein Netzanschluss möglich.
  • Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp: Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung wurde von 100 kWp auf 25 kWp abgesenkt. Betroffene Anlagen müssen ihren Strom an der Strombörse vermarkten.

Wirkleistungsbegrenzung auf 60% ohne Smart Meter

Die vielleicht einschneidendste Änderung betrifft die Regelung zur Einspeiseleistung. Seit dem 1. März 2025 gilt:

Wichtig: Wird eine PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet, ist die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung gedrosselt ("Wirkleistungsbegrenzung"). Betreiber können dann nicht mehr mit der vollen Leistung einspeisen und verlieren potenzielle Einnahmen.

Diese Regelung kann zu Einbußen von bis zu 30% bei der Einspeisevergütung führen. Für eine 10-kWp-Anlage bedeutet dies, dass maximal 6 kWp ins Netz eingespeist werden können. Der Rest der erzeugten Energie kann nicht genutzt werden und geht verloren, wenn sie nicht selbst verbraucht oder gespeichert werden kann.

Um die Drosselung zu vermeiden, ist die Installation eines Smart Meters mit entsprechender Steuerungstechnik erforderlich. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Anlage bei Bedarf ferngesteuert zu regulieren, statt sie pauschal zu begrenzen.

ZEREZ-Pflicht für neue PV-Anlagen

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung der ZEREZ-Pflicht (Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate):

  • Seit Februar 2025 ist der Betrieb von Photovoltaikanlagen ohne Eintrag im ZEREZ nicht mehr zulässig
  • Anlagenbetreiber müssen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens die ZEREZ-ID an den Netzbetreiber übermitteln
  • Ohne gültiges Zertifikat dürfen Anlagen nicht mehr an das Stromnetz angeschlossen werden

Die ZEREZ-Pflicht soll für mehr Transparenz und Sicherheit im Stromnetz sorgen. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies einen zusätzlichen administrativen Aufwand, der vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage beachtet werden muss.

ENnergy Service: Als Komplettanbieter übernehmen wir für unsere Kunden alle notwendigen Schritte zur Registrierung im ZEREZ-System. Wir stellen sicher, dass Ihre Anlage alle Anforderungen erfüllt und die nötige Zertifizierung erhält.

Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 kWp

Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung von Strom wird schrittweise von 100 kW auf 25 kW abgesenkt. Dies bedeutet:

  • Anlagen über 25 kWp (statt bisher 100 kWp) müssen ihren Strom künftig direkt an der Strombörse vermarkten
  • Betroffene Anlagenbetreiber erhalten zusätzlich zum Marktpreis eine Marktprämie
  • Die Direktvermarktung erfordert einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den Strom an der Börse handelt

Diese Änderung betrifft vor allem mittlere bis größere PV-Anlagen, wie sie auf größeren Wohngebäuden, landwirtschaftlichen Betrieben oder kleineren Gewerbebetrieben zu finden sind.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Für Neuanlagen, die nach Ende Februar 2025 in Betrieb genommen wurden oder werden, gilt:

  • Bei negativen Strompreisen an der Strombörse wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt
  • Als Ausgleich wird die Zeit ohne Vergütung an das Ende der 20-jährigen Garantiezeit angehängt
  • Diese Maßnahme soll Anreize für mehr Flexibilität und bedarfsgerechte Einspeisung schaffen

Negative Strompreise treten auf, wenn zu viel Strom im Netz ist und die Netzbetreiber Abnehmer dafür bezahlen, den überschüssigen Strom abzunehmen. Mit dieser Regelung sollen Betreiber motiviert werden, entweder Batteriespeicher zu installieren oder den Strom anderweitig zu nutzen, statt ihn bei Überangebot ins Netz einzuspeisen.

Auswirkungen für Privathaushalte

Für Besitzer von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bedeuten die neuen Regelungen:

  • Kleinere Anlagen unter 7 kWp sind von der Smart Meter-Pflicht nicht betroffen
  • Anlagen zwischen 7 und 25 kWp benötigen einen Smart Meter, um 100% der Leistung einspeisen zu können
  • Ohne Smart Meter drohen Ertragseinbußen von bis zu 30%
  • Batteriespeicher werden wirtschaftlich noch attraktiver

Entwicklung der Einspeisevergütung von 2000 bis 2025

Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik

Die Entwicklung der Einspeisevergütung hat seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 einen beeindruckenden Weg zurückgelegt. Die Grafik zeigt den deutlichen Rückgang der Vergütungssätze über die Jahre, gleichzeitig aber auch die kontinuierliche Förderung der Solarenergie in Deutschland.

2000: Start des EEG

Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer Einspeisevergütung von ca. 50,6 Cent/kWh für Solarstrom. Diese hohe Anfangsvergütung war notwendig, um den Markt für Solarenergie in Deutschland zu etablieren und die damals noch sehr hohen Anlagenkosten auszugleichen.

2000

2004: Höchster Vergütungssatz

Die Einspeisevergütung erreicht mit 57,4 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp ihren historischen Höchststand. PV-Anlagen waren zu dieser Zeit noch eine kostspielige Investition, die nur durch die hohe Vergütung wirtschaftlich betrieben werden konnten.

2004

2010: Kontinuierliche Absenkung

Die Vergütungssätze werden auf 39,14 Cent/kWh für kleine Anlagen reduziert, der Abwärtstrend setzt sich fort. Gleichzeitig sanken auch die Kosten für PV-Module durch Massenproduktion und technologischen Fortschritt, was die Wirtschaftlichkeit trotz geringerer Vergütung weiterhin gewährleistete.

2010

2022: Historischer Tiefstand

Die Vergütung erreicht mit nur 6,24 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp ihren vorläufigen Tiefpunkt. Der starke Rückgang spiegelt die dramatisch gesunkenen Kosten für PV-Anlagen wider und markiert das Ende einer Phase, in der die Rentabilität von PV-Anlagen zunehmend unter Druck geriet.

2022

2023: Anhebung durch Osterpaket

Im Rahmen des "Osterpakets" wird die Einspeisevergütung auf 8,6 Cent/kWh für kleine Anlagen angehoben. Diese Anhebung erfolgte als Reaktion auf gestiegene Komponentenpreise und sollte den Ausbau der Solarenergie wieder beschleunigen, um die Klimaziele zu erreichen.

2023

2025: Aktuelle Vergütungssätze und neue Regelungen

Die aktuelle Einspeisevergütung 2025 beträgt 7,94 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung). Hinzu kommen neue Regelungen wie die Wirkleistungsbegrenzung auf 60% ohne Smart Meter und die ZEREZ-Pflicht. Die Förderung verschiebt sich immer mehr von der reinen Einspeisevergütung hin zu einer systemdienlichen Integration erneuerbarer Energien.

2025

Aktuelle Situation und Ausblick

Trotz des Rückgangs der Einspeisevergütung auf aktuell 7,94 Cent/kWh bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv. Dies liegt vor allem an folgenden Faktoren:

  • Gesunkene Anlagenkosten: Die Kosten für PV-Anlagen sind in den letzten 20 Jahren drastisch gesunken. Die Module selbst haben eine Preisentwicklung von rund -80% seit 2016 erfahren.
  • Fokus auf Eigenverbrauch: Bei aktuellen Strompreisen von 35-40 Cent/kWh ist jede selbst verbrauchte kWh deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung.
  • Technologischer Fortschritt: Moderne PV-Anlagen sind effizienter und langlebiger als frühere Generationen, was die Gesamt-Wirtschaftlichkeit verbessert.

Für die kommenden Jahre ist mit einer weiteren Transformation der Förderung zu rechnen. Die klassische Einspeisevergütung wird zunehmend durch Maßnahmen ergänzt, die auf Systemdienlichkeit und Flexibilität abzielen. Anlagenbetreiber, die ihre Systeme intelligent steuern und an den Netzbedarf anpassen können, werden davon profitieren.

Wir als ENnergyENnergy steht für maßgeschneiderte Solaranlagen mit 20 Jahren Erfahrung. sehen in dieser Entwicklung große Chancen für innovative, individuell zugeschnittene Lösungen. Die 20-jährige Garantie für die Einspeisevergütung bietet weiterhin Planungssicherheit für Ihre Investition in Solarenergie.

Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen 2025

Trotz der sinkenden Einspeisevergütung und der neuen Regelungen ab März 2025 bleibt die Investition in eine PV-Anlage wirtschaftlich attraktiv. Der Schlüssel zum wirtschaftlichen Betrieb liegt jedoch zunehmend im optimierten Eigenverbrauch und der intelligenten Integration in das Energiesystem des Hauses.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung

Wertvergleich: Eigenverbrauch vs. Einspeisung (Cent/kWh)

Die Grafik verdeutlicht den signifikanten Wertunterschied zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 38 Cent/kWh im Jahr 2025 ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast 5-mal so viel wert wie die Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (7,94 Cent/kWh) und 3-mal so viel wie bei Volleinspeisung (12,60 Cent/kWh).

Wirtschaftlichkeits-Tipp: Erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil durch intelligente Steuerung der Verbraucher. Programmieren Sie Waschmaschine, Trockner oder Geschirrspüler so, dass sie laufen, wenn Ihre PV-Anlage Strom produziert. So können Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30% auf bis zu 45% steigern.

Amortisationszeiten im Vergleich

Eine Standard-PV-Anlage mit 10 kWp ohne Batteriespeicher amortisiert sich unter den aktuellen Bedingungen in etwa 9-12 Jahren, abhängig von:

  • Ihrem individuellen Stromverbrauch und Verbrauchsprofil
  • Der Ausrichtung und Neigung Ihres Daches
  • Der Qualität der installierten Komponenten
  • Dem Eigenverbrauchsanteil (typischerweise 25-35% ohne Speicher)

Die Rendite über 20 Jahre liegt in der Regel zwischen 4% und 7%.

Zukunftssicherheit durch Systemintegration

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage in 2025 und darüber hinaus wird zunehmend von der intelligenten Integration in das Energiesystem des Hauses abhängen. Die optimale Auslegung berücksichtigt mehrere Komponenten:

🔋

Batteriespeichersysteme

Moderne Lithium-Ionen-Speicher ermöglichen die zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch. Sie werden insbesondere mit der 60%-Drosselungsregel und bei negativen Strompreisen wirtschaftlich noch attraktiver.

🚗

E-Mobilität & Wallboxen

Elektrofahrzeuge sind ideale Stromverbraucher für PV-Anlagen. Mit intelligenten Wallboxen können Sie Ihr Auto gezielt mit Solarstrom laden und den Eigenverbrauchsanteil erheblich steigern.

🔥

Wärmepumpen

Die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe ist besonders effizient. Die Wärmepumpe kann als Stromverbraucher dienen, wenn viel Solarstrom erzeugt wird, und so den Eigenverbrauchsanteil erhöhen.

Energiemanagementsysteme

Smart-Home-Systeme koordinieren alle Energieflüsse im Haus. Sie steuern Verbraucher, Speicher und Erzeuger so, dass immer ein optimales Zusammenspiel gewährleistet ist.

ENnergy Tipp: Planen Sie Ihre PV-Anlage mit Zukunftsperspektive. Die Integration von Speicher, Wallbox und Wärmepumpe muss nicht sofort erfolgen, aber die Anlage sollte von Anfang an für diese Erweiterungen ausgelegt sein. So vermeiden Sie teure Nachrüstungen und bleiben flexibel für zukünftige Entwicklungen.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte immer individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sein. Faktoren wie Ihr Stromverbrauchsprofil, die Dachbeschaffenheit, vorhandene oder geplante Verbraucher und Ihre langfristigen Ziele spielen eine wichtige Rolle. Unsere Experten bei ENnergy erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Wirtschaftlichkeitsanalyse, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Einspeisevergütung 2025

Hier finden Sie kurze und präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die aktuelle Einspeisevergütung 2025 und die neuen gesetzlichen Regelungen.

Die aktuelle Einspeisevergütung 2025 für Anlagen bis 10 kWp beträgt 7,94 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen gelten gestaffelte, niedrigere Sätze.

Maximale Vergütung trotz neuer Regelungen sichern!

Die neuen gesetzlichen Regelungen seit März 2025 wirken sich erheblich auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage aus. Sichern Sie sich mit Smart Meter und optimaler Planung die volle Einspeisevergütung ohne 60%-Drosselung. Unser Expertenteam berät Sie individuell und übernimmt den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

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