Ältere Photovoltaikanlage auf Hausdach mit Darstellung der Optionen nach Ablauf der EEG-Einspeisevergütung nach 20 Jahren
Bild: Nach 20 Jahren endet die EEG-Einspeisevergütung – doch Ihre Solaranlage kann weiter wirtschaftlich arbeiten. | © ENnergy GmbH

Die Einspeisevergütung nach 20 Jahren endet – und immer mehr Betreiber fragen sich: Was passiert mit meiner PV-Anlage nach 20 Jahren, wenn die EEG Vergütung endet? Die gute Nachricht: Ihre Post-EEG Anlage kann weiterhin wirtschaftlich arbeiten. Ob Sie Ihre Ü20 Anlage im Weiterbetrieb belassen, die PV Anlage auf Eigenverbrauch umstellen oder über Repowering nachdenken – wir zeigen Ihnen alle Optionen für Ihre ausgeförderte Solaranlage.

Allein 2026 fallen in Deutschland über 66.000 Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung. Damit steigt die Zahl der Ü20 Solaranlagen deutlich – und die Frage nach sinnvollen Optionen wird drängender. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Übergangsregelung bedeutet, wie hoch die Anschlussvergütung ausfällt und welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EEG-Einspeisevergütung endet nach 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme.
  • Ü20-Anlagen erhalten automatisch eine Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar – 2025 waren das ca. 4,51 ct/kWh.
  • Die Übergangsregelung wurde mit dem Solarpaket I bis Ende 2032 verlängert.
  • Drei Optionen: Weiterbetrieb mit Volleinspeisung, Umstellung auf Eigenverbrauch oder Repowering mit neuer Anlage.
  • Die Umstellung auf Eigenverbrauch ist für die meisten Haushalte die wirtschaftlichste Lösung.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren endet?

Die EEG-Förderung für Photovoltaikanlagen ist auf 20 Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme begrenzt. Wurde Ihre Anlage beispielsweise 2005 in Betrieb genommen, endete die Förderung am 31. Dezember 2025.

Wichtig: Nach dem Förderende wird Ihre Anlage nicht abgeschaltet. Sie dürfen weiter Strom einspeisen und erhalten automatisch die sogenannte Anschlussvergütung – ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung die Abnahme- und Vergütungspflicht für Ü20-Anlagen bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Das gibt Ihnen ausreichend Zeit, die beste Option für Ihre Situation zu finden.

Wie viel Einspeisevergütung erhalten Ü20-Anlagen nach 20 Jahren?

Anstelle der festen EEG-Vergütung erhalten ausgeförderte Anlagen den Jahresmarktwert SolarDer durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom über ein Kalenderjahr, veröffentlicht auf netztransparenz.de. abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale.

Vergütung Wert
Jahresmarktwert Solar 2024 4,624 ct/kWh
Jahresmarktwert Solar 2025 4,51 ct/kWh
Vermarktungskostenpauschale 2025 0,715 ct/kWh (mit Smart Meter: 0,358 ct/kWh)
Vermarktungskostenpauschale 2026 0,23 ct/kWh (mit Smart Meter: 0,115 ct/kWh)
Netto-Vergütung Ü20-Anlagen (ca.) 3,8 – 4,3 ct/kWh
Deckelung Max. 10 ct/kWh (§ 23b EEG 2023)

Zum Vergleich: Der aktuelle Strompreis liegt bei rund 33–38 ct/kWh. Selbst erzeugter und verbrauchter Solarstrom kostet bei einer Ü20-Anlage nur etwa 3–4 ct/kWh – das macht die Umstellung auf Eigenverbrauch besonders attraktiv.

Welche Optionen haben Sie nach Ende der Einspeisevergütung?

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt drei Hauptoptionen für den Weiterbetrieb Ihrer Ü20 Anlage. Welche die richtige ist, hängt von Ihrem Stromverbrauch, dem Anlagenzustand und Ihren Zielen ab.

Option 1: Ü20-Anlage im Weiterbetrieb mit Volleinspeisung

Sie ändern nichts und speisen weiterhin den gesamten Solarstrom ins Netz ein. Der Netzbetreiber zahlt Ihnen den Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten.

Geeignet für: Anlagenbetreiber mit sehr geringem Stromverbrauch vor Ort oder wenn die Anlage an einem anderen Standort als der Wohnsitz installiert ist.

Vorteil: Kein Aufwand, keine Investition – der Weiterbetrieb der Ü20 Anlage läuft automatisch weiter. Nachteil: Bei nur ca. 4 ct/kWh Vergütung ist die Wirtschaftlichkeit gering. Eine typische 2-kWp-Anlage bringt so nur etwa 68 Euro pro Jahr ein.

Alternative bei Volleinspeisung: Einige Stromlieferanten und Vermarkter bieten spezielle Tarife für eingespeisten Solarstrom an, die über dem Jahresmarktwert liegen können. In der Regel bleibt die Volleinspeisung bestehen, unter Umständen ist jedoch der Einbau eines neuen Stromzählers erforderlich. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.

Option 2: PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen – die beste Wahl

Die wirtschaftlichste Option für die meisten Haushalte: Sie verbrauchen den Solarstrom selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz. Durch die Differenz zwischen Strompreis (ca. 35 ct/kWh) und Erzeugungskosten (ca. 3–4 ct/kWh) sparen Sie bei jeder selbst genutzten Kilowattstunde über 30 Cent.

Anlagengröße Jährliche Ersparnis (geschätzt)
2 kWp ca. 115 Euro
5 kWp ca. 265 Euro
10 kWp ca. 500 Euro

Für die Umstellung ist ein Elektrofachbetrieb erforderlich: Er rüstet die Stromzähleranlage um und meldet den Umbau beim Netzbetreiber an. In der Regel wird ein Zählerwechsel nötig (Zweirichtungszähler), bei älteren Installationen kann auch eine Modernisierung der gesamten Zähleranlage erforderlich sein. Die Umrüstung am Zählerschrank dauert zwischen 2 und 10 Stunden.

Wer seine PV Anlage auf Eigenverbrauch umstellen möchte, kann zusätzlich einen Batteriespeicher ergänzen und so den Eigenverbrauch auf bis zu 80 % steigern – dann nutzen Sie den Solarstrom auch abends und nachts.

Option 3: Repowering – Neue Anlage, neue Vergütung

Beim Repowering ersetzen Sie die alte Anlage durch eine neue. Das lohnt sich besonders, wenn:

  • Module oder Wechselrichter defekt sind
  • Eine Dachsanierung ansteht
  • Sie einen hohen Stromverbrauch haben (Wärmepumpe, E-Auto)
  • Sie die doppelte Leistung auf gleicher Fläche erreichen möchten

Vorteil Repowering: Moderne Module erzeugen auf der gleichen Dachfläche bis zu doppelt so viel Strom wie vor 20 Jahren. Zusätzlich erhalten Sie die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für weitere 20 Jahre.

Aktuelle Vergütungssätze (Februar–Juli 2026): 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung, 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Lohnt sich ein Speicher für den Weiterbetrieb einer Ü20-Anlage?

Ein Batteriespeicher ist besonders für den Weiterbetrieb einer ausgeförderten Ü20 Anlage eine sinnvolle Ergänzung. Ohne Speicher nutzen Sie typischerweise nur 20–30 % des erzeugten Stroms selbst. Wer die PV Anlage auf Eigenverbrauch umstellt und einen Speicher ergänzt, steigert die Eigenverbrauchsquote auf 60–80 %.

Ohne Speicher

Eigenverbrauch: 20–30 %

Überschuss wird zu ca. 4 ct/kWh eingespeist

Abends und nachts: Netzstrom für 35 ct/kWh

Mit Speicher

Eigenverbrauch: 60–80 %

Solarstrom auch abends und nachts verfügbar

Optional: Direktvermarktung für höhere Erlöse

Ob sich die Investition für Ihre Situation rechnet, hängt von der Anlagengröße, dem Verbrauchsprofil und der geplanten Nutzungsdauer ab. Wir beraten Sie gerne individuell.

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Sie haben eine Ü20-Anlage und möchten wissen, welche Option für Sie die beste ist? Unsere Experten analysieren Ihre Situation und finden die wirtschaftlichste Lösung.

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Was kostet es, die PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen?

Die Kosten, um eine ausgeförderte Solaranlage auf Eigenverbrauch umzustellen, variieren je nach Aufwand. Bei einer Ü20 Anlage sollten Sie den Weiterbetrieb wirtschaftlich durchrechnen:

Maßnahme Kosten (ca.)
Zählerumbau (Zweirichtungszähler) 200 – 500 Euro
Elektroinstallation / Anpassung 300 – 1.000 Euro
Wechselrichter-Tausch (falls nötig) 1.000 – 2.500 Euro
Batteriespeicher nachrüsten 5.000 – 12.000 Euro
Anlagencheck durch Fachbetrieb 250 – 300 Euro

Empfehlung: Vor jeder Entscheidung einen professionellen Anlagencheck durchführen lassen. So wissen Sie genau, ob Module und Wechselrichter noch zuverlässig arbeiten oder ein Austausch sinnvoll ist.

Checkliste: Ü20-Anlage nach Einspeisevergütung

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  • Förderende prüfen: Wann endet Ihre EEG-Vergütung genau?
  • Anlagencheck durchführen: Sind Module und Wechselrichter noch in Ordnung?
  • Stromverbrauch analysieren: Wie viel verbrauchen Sie aktuell – und zukünftig (E-Auto, Wärmepumpe)?
  • Optionen vergleichen: Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Repowering?
  • Fachbetrieb kontaktieren: Individuelle Beratung und Wirtschaftlichkeitsberechnung einholen
  • Marktstammdatenregister aktualisieren: Bei technischen Änderungen Ummeldung nicht vergessen

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie nichts unternehmen, greift automatisch die Anschlussvergütung. Ihr Netzbetreiber nimmt weiterhin Ihren Solarstrom ab und zahlt Ihnen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer kleinen Vermarktungskostenpauschale. Diese Regelung gilt bis Ende 2032.

Fazit: Einspeisevergütung endet – Ihre Ü20-Anlage hat noch Potenzial

Auch wenn die EEG-Einspeisevergütung nach 20 Jahren endet, ist das kein Grund zur Sorge. Dank der Übergangsregelung bis 2032 haben Sie Zeit, die beste Lösung für Ihre Ü20 Anlage und deren Weiterbetrieb zu finden. Für die meisten Haushalte lohnt es sich am meisten, die PV Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen – insbesondere in Kombination mit einem Batteriespeicher.

Als erfahrener Photovoltaik-Fachbetrieb aus Ennepetal unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer bestehenden Anlage, der Umrüstung auf Eigenverbrauch und bei Bedarf auch beim Repowering mit einer neuen, leistungsstärkeren Anlage.

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