Solarspitzengesetz: So profitieren Sie von den neuen Regeln!
Der Boom der Solarenergie bringt neue Herausforderungen mit sich: An sonnigen Tagen produziert Deutschland oft mehr Strom, als verbraucht wird – die Preise rutschen bis ins Negative. Dennoch erhielten Solaranlagenbetreiber bisher auch dann eine garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich nun mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die als „Solarspitzen“-Gesetz bekannt wurde und am 25. Februar 2025 in Kraft tritt und einige wichtige Änderungen für Betreiber von PV-Anlagen mit sich bringt. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden. Wer von seiner PV-Anlage weiterhin optimal profitieren will, sollte auf intelligente Steuerung, Batteriespeicher und Direktvermarktung setzen. Erfahre, welche Änderungen kommen, wen sie betreffen und wie du das Beste daraus machst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wesentliche in Kürze
- Inkrafttreten am 25.02.2025: Das Gesetz tritt am 25.02.2025 in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. Im Jahr 2024 gab es 457 solcher Stunden.
- Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent für neue Anlagen ohne Steuerbox: Solaranlagen, die ab dem 25.02.25 ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
- Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht.
- Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz ist Teil einer umfassenderen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und eine Ergänzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es soll die Einspeisung von Solarstrom besser steuern und das Stromnetz stabilisieren. An sonnigen Tagen produzieren PV-Anlagen oft mehr Strom, als verbraucht werden kann. Diese Überschüsse belasten das Stromnetz und können im Extremfall zu Instabilität führen. Das Solarspitzengesetz soll diese Spitzen glätten und gleichzeitig Anreize für eine effizientere Nutzung von Solarenergie schaffen. Ein wichtiger Aspekt ist die Förderung von intelligentem Energiemanagement und Eigenverbrauch, um die Abhängigkeit vom Stromnetz zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren.
Das Gesetz wurde am 24.02.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 25. Februar 2025 in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden.
Darüber hinaus bringt das Gesetz auch positive Effekte für die gesamte Energiewende mit sich. Durch die verbesserte Integration von Solarenergie in das Stromnetz wird die Versorgungssicherheit erhöht und der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix gesteigert.
Auswirkungen des Solarspitzengesetzes auf PV-Anlagenkäufer
Das Solarspitzengesetz bringt einige wichtige Änderungen für Betreiber von PV-Anlagen mit sich:
Intelligente Steuerungssysteme: Neue Solaranlagen mit einer Leistung ab 7 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und Steuerboxen ausgestattet sein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Steuerung der Einspeisung und tragen dazu bei, Netzüberlastungen zu vermeiden. Die Steuerboxen müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
Begrenzung der Einspeisung: Solaranlagen, die ab dem 25.02.2025 ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist. Damit soll verhindert werden, dass es an besonders sonnigen Tagen zu Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen kommt. Diese Regelung soll Anreize für die Installation von Smart Metern und Steuerboxen schaffen.
Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: In Zeiten, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist, entfällt die Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen. Im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen. Diese Negativpreisstunden fielen oft mit Zeiten hoher PV-Erzeugung zusammen, in denen auch die höchste Einspeisemenge erreicht wurde. Dadurch sind potenziell größere Einnahmeanteile betroffen. Negative Strompreise entstehen beispielsweise, wenn an sonnigen und windreichen Tagen viel erneuerbarer Strom produziert wird, aber die Nachfrage gering ist. Anstatt den Strom dann zu verschenken, sollten Anlagenbetreiber ihn selbst nutzen oder speichern.
Erleichterung der Direktvermarktung: Für kleinere Photovoltaikanlagen unter 100 kWp wird es einfacher, den erzeugten Strom direkt zu verkaufen. Dadurch erhalten Betreiber mehr Flexibilität und können von Marktschwankungen profitieren.
Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern: Batteriespeicher spielen eine wichtige Rolle bei der Eigenverbrauchsoptimierung. Das Solarspitzengesetz erleichtert die Nutzung von Speichern, indem es die Möglichkeit schafft, auch Strom aus dem Netz zu laden und später bei Bedarf wieder einzuspeisen. Auch Elektroautos mit bidirektionalen Ladesystemen können als Speicher genutzt werden, um überschüssigen Solarstrom zwischenzuspeichern und bei Bedarf wieder ins Hausnetz einzuspeisen.
Abregelung bei Blackout-Gefahr: Netzbetreiber können PV-Anlagen im Falle eines drohenden Blackouts abregeln, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dies geschieht über die Smart Meter, die als Schnittstelle zwischen Netz und Anlage dienen.
Ausnahmen: PV-Anlagen zum vollständigen Eigenverbrauch („Nulleinspeiser“) sowie Balkon-PV-Anlagen sind von der Steuerungstechnikpflicht ausgenommen.
Erlaubte Heizsysteme: Seit 2024 sind in Deutschland verschiedene Heizsysteme gesetzlich erlaubt, die sich gut mit PV-Anlagen kombinieren lassen. Dazu gehören elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, Stromdirektheizungen, Solarthermie-Heizungen und Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit Gas- oder Ölkesseln kombinieren.
Höhere Kosten für Smart Meter: Durch die neuen Anforderungen des Solarspitzengesetzes steigen die Kosten für Smart Meter. Die einmalige Gebühr kann bis zu 100 Euro betragen, und die jährlichen Kosten steigen auf bis zu 30 Euro.
Was bedeutet das neue Solarspitzengesetz für die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Anreiz für Investitionen in Photovoltaik. Sie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert und soll einen Teil der Investitionskosten decken. Die Einspeisevergütung hat in Deutschland eine lange Geschichte. Im Jahr 2004 erreichte sie mit 57,40 Cent/kWh ihren Höchststand und legte damit den Grundstein für den Aufschwung der Solarenergie. Seitdem sind die Vergütungssätze kontinuierlich gesunken, da die Kosten für PV-Anlagen ebenfalls gesunken sind.
Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Das bedeutet, dass Anlagen, die später in Betrieb genommen werden, geringere Vergütungssätze erhalten.
Wie bereits erwähnt, entfällt die Einspeisevergütung für Neuanlagen in Zeiten negativer Strompreise. Die entfallenen Stunden werden jedoch nicht von der 20-jährigen Förderdauer abgezogen, sondern durch einen Kompensationsmechanismus an das Ende angehängt.
Betreiber älterer Anlagen können freiwillig auf die neue Regelung umsteigen und erhalten dafür eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöhte EEG-Vergütung.
Kompensationsmechanismus für negative Strompreise
Der Kompensationsmechanismus für entfallene Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen funktioniert folgendermaßen:
- Erfassung der Minusstunden: Über die 20-jährige Förderdauer werden die Viertelstunden mit negativen Strompreisen erfasst.
- Umrechnung in Volllastviertelstunden: Die Minusstunden werden in Volllastviertelstunden umgerechnet und halbiert, da die tatsächliche Einspeiseleistung meist unter der Maximalleistung liegt.
- Monatsbewertung: Jedem Monat wird ein Wert in Volllastviertelstunden zugewiesen, basierend auf dem durchschnittlichen Solarertrag in diesem Monat.
- Verlängerung der Förderdauer: Mit den umgerechneten Volllastviertelstunden werden Monate am Ende der 20-jährigen Förderdauer "gekauft", um die entfallene Einspeisevergütung zu kompensieren. Wichtig: Die entfallenen Stunden werden jedoch nicht 1:1 nachgeholt, sondern mit einem Faktor von 0,5 multipliziert, da die tatsächliche Einspeiseleistung in diesen Stunden meist unter der Maximalleistung liegt.
Was ändert sich 2025 bei der Einspeisevergütung?
Ab August 2025 sinkt die Einspeisevergütung erneut. Die folgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Vergütungssätze für Anlagen, die ab August 2025 bzw. Februar 2026 in Betrieb genommen werden:
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung ab August 2025 (Teileinspeisung) | Einspeisevergütung ab Februar 2026 (Teileinspeisung) | Einspeisevergütung ab August 2025 (Volleinspeisung) | Einspeisevergütung ab Februar 2026 (Volleinspeisung) |
---|---|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,8 Cent/kWh | 7,7 Cent/kWh | 12,4 Cent/kWh | 12,3 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 6,8 Cent/kWh | 6,7 Cent/kWh | 10,4 Cent/kWh | 10,3 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 5,5 Cent/kWh | 5,4 Cent/kWh | 8,3 Cent/kWh | 8,2 Cent/kWh |
Hinweis: Für detaillierte und stets aktuelle Informationen zur Einspeisevergütung empfehlen wir Ihnen unseren umfassenden Blogbeitrag zu aktuellen Einspeisevergütungen. Dort finden Sie alle relevanten Details und Entwicklungen rund um dieses Thema.
Was müssen PV-Anlagenbetreiber beachten?
Um die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes zu minimieren und die Rentabilität Ihrer PV-Anlage zu maximieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Eigenverbrauch optimieren: Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto weniger sind Sie von der Einspeisevergütung und den neuen Regelungen abhängig. Nutzen Sie zum Beispiel Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Geschirrspüler dann, wenn die Sonne scheint und Ihre PV-Anlage Strom produziert.
- Batteriespeicher installieren: Ein Batteriespeicher ermöglicht es Ihnen, überschüssigen Solarstrom zu speichern und zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. So können Sie Ihren Eigenverbrauch weiter erhöhen und unabhängiger vom Stromnetz werden.
- Intelligentes Energiemanagement: Ein Energiemanagementsystem optimiert den Energiefluss in Ihrem Haushalt und sorgt dafür, dass Sie Ihren Solarstrom optimal nutzen. Es steuert zum Beispiel die Ladung Ihres Elektroautos oder die Warmwasserbereitung in Abhängigkeit von der Solarstromproduktion.
- Dynamische Stromtarife: Mit einem dynamischen Stromtarif können Sie von den Preisschwankungen am Strommarkt profitieren und Ihren Strom dann beziehen, wenn er günstig ist. In Kombination mit einem intelligenten Energiemanagementsystem und steuerbaren Lasten wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen können Sie so Ihre Stromkosten weiter senken. Ein Smart Meter ist zwar nicht verpflichtend, aber unverzichtbar, um die Vorteile dynamischer Stromtarife optimal zu nutzen und für zukünftige Entwicklungen wie zeitvariable Netzentgelte gerüstet zu sein. Erfahren Sie hier mehr über die Kombination von dynamischen Stromtarifen und PV-Anlagen.
Eigenverbrauch und Energiemanagement im Fokus
Das Solarspitzengesetz lenkt den Fokus deutlich auf die Optimierung des Eigenverbrauchs und die Nutzung von intelligentem Energiemanagement. Durch die Kombination von PV-Anlage, Batteriespeicher und Energiemanagementsystem können Sie Ihren Eigenverbrauch maximieren und die Rentabilität Ihrer Anlage auch unter den neuen Regelungen sichern. Besonders in Kombination mit steuerbaren Lasten wie Wärmepumpen, Klimaanlagen oder E-Auto-Ladestationen können Sie den Eigenverbrauch und die Rentabilität zusätzlich steigern. Entdecken Sie die Möglichkeiten eines PV Smart Homes für ein intelligentes Energiemanagement.
Direktvermarktung als Alternative
Die Direktvermarktung bietet eine Alternative zur klassischen Einspeisevergütung, insbesondere für kleinere PV-Anlagen. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Solarstrom direkt an der Strombörse zu verkaufen und von höheren Preisen zu profitieren. Das Solarspitzengesetz erleichtert die Direktvermarktung und macht sie für Betreiber kleinerer Anlagen attraktiver. Zusätzlich zur Direktvermarktungspauschale erhalten Anlagenbetreiber in der Regel eine Betriebskostenpauschale von ca. 0,4 Cent pro Kilowattstunde, um ihren zusätzlichen Aufwand zu decken. Die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt – sie bleibt freiwillig, bietet aber lukrative Chancen. Insbesondere in Kombination mit intelligenten Steuerungssystemen können Anlagenbetreiber ihren Strom automatisiert und gezielt in lukrativen Zeitfenstern an der Börse verkaufen und so ihre Einnahmen optimieren. Lesen Sie mehr über die Direktvermarktung von PV-Strom und ihre Chancen.
FAQ zum Solarspitzengesetz
Das Solarspitzengesetz ist eine Ergänzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die darauf abzielt, die Einspeisung von Solarstrom besser zu steuern und das Stromnetz zu stabilisieren.
Das Solarspitzengesetz tritt am 25. Februar 2025 in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
An sonnigen Tagen produzieren PV-Anlagen oft mehr Strom, als verbraucht werden kann. Diese Überschüsse können das Stromnetz belasten und im Extremfall zu Instabilität führen. Das Solarspitzengesetz soll diese Spitzen glätten und Anreize für eine effizientere Nutzung von Solarenergie schaffen. In einem Netz, das mit immer höherem Anteil erneuerbarer Energien zunehmend auf Flexibilität angewiesen ist, förderte die EEG-Vergütung in ihrer bisherigen Form zuletzt also eigentlich das Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre: Anlagenbetreibende wurden dazu incentiviert, Strom im Überfluss einzuspeisen.
Das Solarspitzengesetz fördert die Nutzung von intelligentem Energiemanagement und Eigenverbrauch, um die Abhängigkeit vom Stromnetz zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren. Es trägt auch dazu bei, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu steigern.
Die Einspeisevergütung wird weiterhin gezahlt, aber es gibt einige Änderungen. Die Vergütungssätze sinken halbjährlich, und bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung für Neuanlagen.
Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt.
Sie sollten Ihren Eigenverbrauch optimieren, einen Batteriespeicher installieren und ein intelligentes Energiemanagementsystem nutzen, um die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes zu minimieren und die Rentabilität Ihrer Anlage zu maximieren.
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren Solarstrom direkt an der Strombörse und können von höheren Preisen profitieren.
Erlaubt sind elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, Stromdirektheizungen, Solarthermie-Heizungen und Hybridheizungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesnetzagentur und von Finanztip.
Fazit
Das Solarspitzengesetz bringt einige Herausforderungen für Betreiber von PV-Anlagen mit sich, bietet aber auch Chancen. Durch eine intelligente Steuerung, die Optimierung des Eigenverbrauchs und die Nutzung von Batteriespeichern können Sie die neuen Regelungen optimal nutzen und die Rentabilität Ihrer PV-Anlage sichern. Deshalb bleibt die Investition in eine PV-Anlage, auch angesichts des Solarspitzengesetzes, eine sinnvolle Entscheidung. Mit dem Fokus auf Eigenverbrauch, Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement können Hausbesitzer die Vorteile der Solarenergie maximieren, Energiekosten senken, unabhängiger werden von steigenden Strompreisen und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sektorkopplung – der intelligentenVerknüpfung von Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an und starten Sie in Ihre persönliche Energiewende mit ENnergy!