Energy Sharing macht es ab Juni 2026 möglich, selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn zu teilen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 42c EnWG. Ob sich Energy Sharing für Sie lohnt, hängt 2026 jedoch stark von Ihrer Anlage und Ihrem Zähler ab – für die meisten Haushalte ist es vorerst noch nicht wirtschaftlich.
Die wichtigsten Voraussetzungen für Energy Sharing sind Smart Meter auf der Erzeuger- und auf jeder Verbraucherseite. Genau hier liegt der Haken: Ende 2025 lag die Smart-Meter-Quote in Deutschland erst bei rund 5,5 %. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was dahintersteckt, wie das Stromteilen funktioniert, welche Regeln gelten – und welche Alternativen Ihnen heute schon mehr Geld sparen. Bei allen Fragen rund um Photovoltaik-Lösungen stehen wir Ihnen persönlich zur Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Energy Sharing bedeutet: Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen teilen – rechtlich geregelt in § 42c EnWG.
- Rechtlich gilt es seit dem 22.12.2025, technisch umsetzbar wird es ab dem 1. Juni 2026 innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets.
- Voraussetzung ist ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) auf Erzeuger- und Verbraucherseite – aktuell der größte Engpass.
- 2026 fehlt eine finanzielle Förderung: Netzentgelte, Abgaben und Steuern fallen voll an. Das Modell ist daher meist noch nicht wirtschaftlich.
- Am ehesten lohnt es sich für Post-EEG-Anlagen, Neubau-Quartiere und große Energiegenossenschaften.
- Für Privathaushalte bringen Eigenverbrauch und ein Batteriespeicher heute deutlich mehr Ersparnis.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien – und zwar über das öffentliche Verteilnetz. Anders als beim Mieterstrom fließt der Solarstrom also nicht nur innerhalb eines Gebäudes, sondern kann über Grundstücksgrenzen hinweg an Nachbarn, Vereine oder kleine Genossenschaften weitergegeben werden. Alle Beteiligten bleiben dabei normale Endkunden mit eigenem Stromvertrag.
Die rechtliche Grundlage ist der neue § 42c EnWGParagraf im Energiewirtschaftsgesetz, der das Teilen von erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz seit Ende 2025 erlaubt.. Damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um, die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen soll. Eine ausführliche juristische Einordnung bietet das Diskussionspapier von Germanwatch zu § 42c EnWG.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Das Prinzip ist einfach: Eine PV-Anlage erzeugt mehr Strom, als gerade verbraucht wird. Statt diesen Überschuss nur gegen die niedrige Einspeisevergütung abzugeben, weisen Sie ihn per Vertrag bestimmten Empfängern im selben Netzgebiet zu. Physikalisch fließt der Strom über das öffentliche Netz; rechnerisch wird er den Teilnehmern viertelstündlich gutgeschrieben.
Damit diese Zuordnung sauber abgerechnet werden kann, braucht jeder Anschluss ein intelligentes Messsystem mit 15-Minuten-Werten. Den Reststrom, den die eigene Solaranlage nicht deckt, bezieht weiterhin jeder Teilnehmer über seinen normalen Stromanbieter.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Stromteilen wird in mehreren Stufen eingeführt. Der rechtliche Rahmen steht bereits, die technische Umsetzung folgt schrittweise – abhängig auch davon, wie schnell die Netzbetreiber so weit sind.
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| 22.12.2025 | § 42c EnWG tritt rechtlich in Kraft |
| 01.06.2026 | Technische Umsetzung innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets |
| 01.06.2028 | Ausweitung auf direkt benachbarte Bilanzierungsgebiete |
In der Praxis bedeutet das: 2026 startet vor allem mit Pilotprojekten. Ein breiter Rollout gilt erst ab etwa 2029 als realistisch – auch weil viele technische Detailfragen zu Messkonzepten und Marktkommunikation noch geklärt werden müssen.
Welche Voraussetzungen hat Energy Sharing?
Die Voraussetzungen für Energy Sharing sind klar geregelt, aber technisch anspruchsvoll. Ohne die passende Mess- und Zählerinfrastruktur ist eine Teilnahme nicht möglich. Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Erneuerbare Erzeugungsanlage (z. B. eine PV-Anlage) als Basis
- Smart Meter (intelligentes Messsystem) auf Erzeuger- und auf jeder Verbraucherseite
- Zweirichtungszähler mit viertelstündlicher Erfassung
- Alle Beteiligten im selben Bilanzierungsgebiet des Verteilnetzbetreibers
- Separater Stromvertrag für den verbleibenden Reststrombezug
- Betrieb überwiegend nicht zu gewerblichen Zwecken
Der größte Engpass: Ohne Smart Meter ist keine Teilnahme möglich. Ende 2025 waren in Deutschland erst rund 5,5 % der Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet – in Österreich und Italien sind es über 90 %. Hier ist häufig schon ein digitaler Stromzähler für die PV-Anlage der erste Schritt.
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Lohnt sich Energy Sharing 2026?
Ob sich Energy Sharing lohnt, ist 2026 eine Rechenfrage – und die fällt für die meisten ernüchternd aus. Denn § 42c EnWG enthält keine finanziellen Anreize: Auf den geteilten Strom fallen Netzentgelte, Abgaben und Steuern in voller Höhe an. Andere EU-Länder fördern das Stromteilen deutlich stärker.
| Land | Förderung des Stromteilens |
|---|---|
| Italien | Direkte Zuschüsse für geteilten Strom |
| Österreich | Reduzierte Netzentgelte |
| Deutschland (2026) | Keine – volle Netzentgelte, Abgaben und Steuern |
Hinzu kommt die niedrige Smart-Meter-Quote. Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie sehen daher 2026 vor allem Potenzial für die Zukunft. Auch die Bürgerenergie-Allianz fordert eine einfachere Umsetzung, damit das Modell wirtschaftlich attraktiver wird.
Für wen lohnt es sich am ehesten?
Trotz der Hürden gibt es Konstellationen, in denen sich das Stromteilen schon heute rechnen kann. Am ehesten lohnt sich Energy Sharing für diese drei Gruppen:
Post-EEG-Anlagen
Ältere Anlagen ohne Förderung steigen vom Marktwert (ca. 5 ct/kWh) auf 12–15 ct/kWh beim direkten Teilen.
Neubau-Quartiere
Wird die Infrastruktur von Anfang an mitgeplant, sind Smart Meter und Verkabelung kein Hindernis.
Genossenschaften
Große Gemeinschaften verteilen die Fixkosten auf viele Schultern – das macht das Modell planbar.
Besonders für Betreiber älterer Anlagen ist das Teilen eine Option, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft. Statt den Strom für wenige Cent abzugeben, lässt er sich gewinnbringender mit Nachbarn teilen.
Energy Sharing, Mieterstrom oder GGV – was ist der Unterschied?
Es ist nicht das einzige Modell, um Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Daneben gibt es Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Der entscheidende Unterschied: Nur Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz und reicht über ein einzelnes Gebäude hinaus.
| Merkmal | Mieterstrom | GGV | Energy Sharing |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 21 EEG | § 42b EnWG | § 42c EnWG |
| Verfügbar seit | 2017 | 2024 | Juni 2026 |
| Öffentliches Netz | Nein | Nein | Ja |
| Reichweite | Ein Gebäude | Ein Gebäude | Über Gebäudegrenzen hinweg |
| Förderung | Mieterstromzuschlag | Keine | Keine |
| Versorgung | Vollversorgung | Nur Solarstrom | Nur geteilter Solarstrom |
Für Vermieter ist heute meist das PV-Mieterstrommodell die wirtschaftlichste Wahl, weil es gefördert wird. Wer ein Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage ausstatten möchte, sollte die Modelle daher genau vergleichen.
Die bessere Alternative heute: Eigenverbrauch und Speicher
Solange das Stromteilen wirtschaftlich noch nicht überzeugt, bleibt der einfachste Hebel der eigene Verbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis – und ist damit deutlich mehr wert als geteilter oder eingespeister Strom.
- Eigenverbrauch maximieren: Verbraucher in sonnenreiche Stunden legen
- Batteriespeicher nachrüsten für mehr Unabhängigkeit am Abend
- Dynamische Stromtarife nutzen, um günstige Zeiten auszunutzen
Ein Batteriespeicher zur Photovoltaik hebt den Eigenverbrauch oft von 30 % auf über 60 %. Wie viel sich damit konkret sparen lässt, zeigt unser Ratgeber zum Stromkosten senken mit Photovoltaik. Als regionaler Komplettanbieter mit eigenen Montageteams begleiten wir Sie dabei von der Beratung bis zum After-Sales – mit einem Sorglos-Paket aus einer Hand.
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Ja. Das Stromteilen setzt ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) auf der Erzeuger- und auf jeder Verbraucherseite voraus. Nur so lässt sich der geteilte Strom viertelstündlich korrekt zuordnen und abrechnen.
2026 gibt es keine staatliche Förderung; Netzentgelte, Abgaben und Steuern fallen voll an. Für die meisten Privathaushalte lohnt es sich daher noch nicht. Am ehesten rechnet es sich für Post-EEG-Anlagen, Neubau-Quartiere und Genossenschaften.
Mieterstrom bleibt innerhalb eines Gebäudes und nutzt nicht das öffentliche Netz, dafür gibt es den Mieterstromzuschlag. Beim Stromteilen fließt der Strom über das öffentliche Netz auch zwischen Gebäuden, erhält aber keine Förderung.
Anbieten dürfen Betreiber einer erneuerbaren Erzeugungsanlage – als Privatperson, Personengesellschaft oder juristische Person, deren Mitglieder Endverbraucher sind. Der Betrieb darf nicht überwiegend gewerblichen Zwecken dienen.
Fazit: Energy Sharing ist ein vielversprechender Trend – mit Geduld
Das Stromteilen ist ein wichtiger Schritt für mehr Bürgerbeteiligung an der Energiewende. 2026 ist es jedoch vor allem ein Zukunftsversprechen: Ohne Förderung und ohne flächendeckende Smart Meter lohnt es sich für die meisten noch nicht. Wer heute Stromkosten senken will, fährt mit einer gut geplanten PV-Anlage plus Speicher und hohem Eigenverbrauch klar besser – und ist dafür bestens vorbereitet, sobald es sich rechnet.
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