EEG 2023: Aktuelle Photovoltaik Einspeisevergütungen

EEG 2023 - Aktuelle Photovoltaik Einspeisevergütungen

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Die Photovoltaik ist eine der wichtigsten Quellen für erneuerbare Energien in Deutschland. Um den Ausbau dieser Technologie zu fördern, gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das regelt, wie die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien vergütet wird. In diesem Artikel werden die aktuellen Einspeisevergütungen für die Photovoltaik im Jahr 2023 im Rahmen des EEG behandelt.

EEG 2023: Neue Photovoltaik Einspeisevergütungen

Was gibt es für Änderungen bei der Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches seit über zwei Jahrzehnten existiert, wird grundlegend reformiert. Die Bundesregierung hat am 7. Juli 2022 eine neue Fassung des Gesetzes veröffentlicht, welche am 30. Juli 2022 in Kraft tritt und unter dem Namen EEG 2023 bekannt ist. Diese wurde bereits von der EU-Kommission genehmigt.

Das EEG 2023 regelt die Vergütung für die Einspeisung von erneuerbarem Strom ins öffentliche Netz, wobei insbesondere Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Netzanschluss von der indirekten Förderung durch das EEG profitieren.

Die Neufassung des EEG 2023, das ab dem 30. Juli 2022 gültig ist, sieht eine Aufteilung der bisherigen Regelungen in zwei Vergütungsmodelle vor: die Überschusseinspeisung und die Volleinspeisung. Zu beachten ist dabei, dass Photovoltaikanlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, weiterhin die “alten Einspeisevergütungssätze” erhalten.

Neue Photovoltaik Einspeisevergütung 2023 im Überblick:

Drei Modelle zur Photovoltaik Einspeisevergütung 2023

Modell 1: Überschusseinspeisung (Teileinspeisung)

Die Überschusseinspeisung betrifft die meisten privaten Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Es wird ein möglichst hoher Eigenverbrauch angestrebt. Lediglich der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Im Folgenden finden Sie die neue Einspeisevergütung 2023:

Überschusseinspeisung-Tabelle:
Einspeise-Vergütungssätze 2023

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
8,2 Cent / kWh
7,1 Cent / kWh
5,8 Cent / kWh

Überschusseinspeisung-Tabelle:
Marktprämienmodell 2023

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
8,6 Cent / kWh
7,5 Cent / kWh
6,2 Cent / kWh

Modell 2: Volleinspeisung

Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die sich für die Volleinspeisung entscheiden, erhalten einen gesonderten Zuschlag auf die o.g. Vergütungsätze. Im Folgenden die Vergütungsätze für Volleinspeiser:

Volleinspeisung-Tabelle:
Einspeisevergütungs-Sätze 2023

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
13,0 Cent / kWh
10,9 Cent / kWh
10,9 Cent / kWh

Volleinspeisung-Tabelle:
Marktprämienmodell 2023

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
13,4 Cent / kWh
11,3 Cent / kWh
11,3 Cent / kWh

Modell 3: Kombination aus Überschuss- und Volleinspeisung

Modell 3 ist ein Mix aus den ersten zwei vorgestellten Modellen. Sofern mehrere Photovoltaikanlagen installiert wurden, kann der Photovoltaik-Anlagenbetreiber beispielsweise eine PV-Anlage mittels der regulären Überschusseinspeisung betreiben und bei der anderen mit Volleinspeisung. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass ein entsprechender Zähler installiert ist, der beide PV-Anlagen voneinander getrennt aufzeichnet.

Berechnung der Photovoltaik Einspeisevergütung

Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?

Die Photovoltaik Einspeisevergütung wird ab 2023 für Photovoltaik-Anlagen über 10 kWp prozentual berechnet. Ansonsten gilt der Einspeisevergütungs-Satz der Tabellen (Überschusseinspeisung: 8,2 Cent / kWh und Volleinspeisung 13,0 Cent / kWh). 

Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Praxisbeispiele mit verschiedenen Photovoltaikgrößen, sowohl im Modell Überschusseinspeisung, als auch im Modell Volleinspeisung.

Praxisbeispiel 1: Einspeisevergütung

15 kWp Photovoltaik-Anlage
Daten zur Photovoltaik-Anlage

Photovoltaik-Größe: 15 kWp

Datum der Inbetriebnahme: 2023

Formel-Berechnung

   Prozentualer Anteil (Vergütung bis 10 kWp)

+ Prozentualer Anteil (Vergütung bis 40 kWp)

= Durchschn. Einspeisevergütung

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
8,2 Cent / kWh
7,1 Cent / kWh
5,8 Cent / kWh
Praxisbeispiel: Überschusseinspeisung

10 kWp / 15 kWp * 8,2 Cent
(Vergütungs-Satz bis 10 kWp)

+ 5 kWp / 15 kWp * 7,1 Cent
(Vergütungs-Satz bis 40 kWp)

= 7,83 Cent / kWh durchschn. Einspeisevergütung
Praxisbeispiel: Volleinspeisung

10 kWp / 15 kWp * 13,0 Cent
(Vergütungs-Satz bis 10 kWp)

+ 5 kWp / 15 kWp * 10,9 Cent
(Vergütungs-Satz bis 40 kWp)

= 11,25 Cent / kWh
durchschn. Einspeisevergütung

Praxisbeispiel 2: Einspeisevergütung

60 kWp Photovoltaik-Anlage
Daten zur Photovoltaik-Anlage

Photovoltaik-Größe: 60 kWp

Datum der Inbetriebnahme: 2023

Formel-Berechnung

   Prozentualer Anteil (Vergütung bis 10 kWp)

+ Prozentualer Anteil (Vergütung bis 40 kWp)

+ Prozentualer Anteil (Vergütung bis 100 kWp)

= Durchschn. Einspeisevergütung

Bis 10 kWp
Bis 40 kWp
Bis 100 kWp
13,0 Cent / kWh
10,9 Cent / kWh
10,9 Cent / kWh
Praxisbeispiel: Überschusseinspeisung

10 kWp / 60 kWp * 8,2 Cent
(Vergütungs-Satz bis 10 kWp)

+ 30 kWp / 60 kWp * 7,1 Cent
(Vergütungs-Satz bis 40 kWp)

+ 20 kWp / 60 kWp * 5,8 Cent
(Vergütungs-Satz bis 100 kWp)

= 6,85 Cent / kWh
durchschn. Einspeisevergütung

Praxisbeispiel: Volleinspeisung

10 kWp / 60 kWp * 13,0 Cent
(Vergütungs-Satz bis 10 kWp)

+ 30 kWp / 60 kWp * 10,9 Cent
(Vergütungs-Satz bis 40 kWp)

+ 20 kWp / 60 kWp * 10,9 Cent
(Vergütungs-Satz bis 100 kWp)

= 12,3 Cent / kWh durchschn. Einspeisevergütung

Bonus: 0% Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp

Für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp entfällt außerdem ab 2023 die Mehrwertsteuer komplett!

Sofern es sich bei dem Projekt um ein privates Vorhaben handelt und kein Unternehmen beteiligt ist, kann der Betreiber der Photovoltaikanlage die Mehrwertsteuer für den Kaufpreis zurückfordern. Dies gilt auch dann, wenn die Anlage bereits im Jahr 2022 bestellt wurde. Zudem erhält man auch die Mehrwertsteuer für Abschlagszahlungen die 2022 ausgestellt und bezahlt wurden ebenfalls zurück.

Weitere Fragen und Antworten zur Photovoltaik Einspeisevergütung 2023

Das EEG 2023 sieht auch die Möglichkeit des Modellwechsels vor. So ist der Wechsel einer Photovoltaikanlage von der Überschusseinspeisung in die Volleinspeisung möglich – Umgekehrt natürlich auch. Vor Beginn eines Kalenderjahres kann sich der Photovoltaik-Anlagenbetreiber für eines der beiden Modelle entscheiden, ist jedoch für ein Kalenderjahr an dieses Modell gebunden.

Photovoltaikanlagen bis max. 20 kWp Leistung werden in Zukunft wohl auch von der indirekten Förderung, also der Einspeisevergütung profitieren können. Es wird wohl lediglich ein Nachweis genügen, dass das Hausdach für die Photovoltaik-Installation nicht geeignet ist.

 

Wichtig: Auch hier sollte man das Baurecht nicht außer Acht lassen, welches unter anderem in einigen Gemeinden auch für Solarcarports gilt. Die Gemeinde kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.

Für neuere Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, wurde die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf.

Der monatliche Degressionsmechanismus fällt vorerst aus. Bislang war die Höhe der Einspeisevergütung gekoppelt am Verhältnis zwischen dem Zubau an Photovoltaikanlagen und einem politisch gewünschten „Zubaukorridor“. Infolgedessen sank die Höhe der Einspeisevergütung jeden Monat von Jahr zu Jahr. Die Degression fällt ab der Veröffentlichung des neuen EEG (28. Juli 2022) bis 2024 aus. Dannach soll eine halbjährliche Degression mit einer Reduktion des zum Zeitpunkt aktuell gültigen Einspeisevergütungssatzes von ca. einem Prozent gelten.

Das Marktprämienmodell ist definitiv für größere Photovoltaik-Anlagen geeignet, denn es handelt sich hier um Vergütungswerte für die Direktvermarktung. Bei der Direktvermarktung kann zum Beispiel mithilfe eines Dienstleisters der Solarstrom an der Strombörse vermarktet werden.

 

Betroffen sind in der Regel große Photovoltaik-Anlagen wie z.B. Freiland-Anlagen. Leider haben diese keine Wahl, da es keine festen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 kWp gibt. Somit rutschen alle großen Anlagen ab 100 kWp automatisch in das Marktprämienmodell.

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