Seit Anfang 2023 und auch dieses Jahr 2024 regelt der Bund die neue Photovoltaik Mehrwertsteuer Rückerstattung. Nicht nur Photovoltaik-Anlagen sind damit günstiger, sondern auch deren Komponenten, wie z.B. Batteriespeicher oder Wechselrichter, die für die Photovoltaik-Anlage relevant sind.
- Letzte Aktualisierung: Montag, 30. September 2024 | ENnergy GmbH
Neues Gesetz für 2023 regelt die Photovoltaik Mehrwertsteuer Rückerstattung
Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) - Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Das wichtigste im Überblick
Dem Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde ein neuer Absatz 3 in §12 durch das Jahressteuergesetz von 2022 (JStG 2022) hinzugefügt. Das sieht vor, dass Photovoltaik-Anlagen und die dafür notwendigen Komponenten zur Erzeugung von Solarstrom mit 0% Mehrwertsteuer entlastet werden.
Der Gesetzesbeschluss betrifft alle Privatpersonen, die ab 2023 Ihre Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen. Darunter fallen Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, für die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Gewerbliche Betriebe, also Unternehmen sind von der Mehrwertsteuer-Rückerstattung ausgeschlossen.
Allgemeines zur Photovoltaik Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Was ist der Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer?
Es gibt keinen Unterschied zwischen der Umsatz- und der Mehrwertsteuer, da es sich um ein und dieselbe Steuer handelt. Der Begriff “Umsatzsteuer” ist der offizielle Fachbegriff, während “Mehrwertsteuer” häufig im Alltag verwendet wird.
Wie groß darf die Photovoltaik-Anlage sein, um von der Mehrwertsteuer-Rückerstattung zu profitieren?
Die maximale installierte Bruttoleistung einer Photovoltaik-Anlage darf gemäß dem Marktstammdatenregister 30 kWp nicht überschreiten, um in die engere Auswahl der Mehrwertsteuer-Senkung zu kommen.
Welche Komponenten fallen unter diese Regelung?
Folgende notwendige Komponenten und Leistungen einer Photovoltaik-Anlage kommen für die Mehrwersteuer-Rückerstattung in Betracht, wenn die Inbetriebnahme erst 2023 stattfindet.
Photovoltaik-Komponenten
- Photovoltaik-Module inkl. Unterkonstruktion
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
- Sonstige notwendige Materialien, die für die Installation der PV-Anlage unverzichtbar sind (z.B. Solarkabel, Schrauben, etc.)
Photovoltaik-Leistungen
- Lieferung
- Erwerb
- Einfuhr
- Installation
Sind Reparaturen ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit?
Wenn die Photovoltaik-Anlage oder dafür notwendige Komponenten ab dem 1. Januar 2023 repariert werden und defekte Bestandteile ausgetauscht oder erweitert werden müssen, dann kann die Reparaturleistung ebenso mit 0 % Mehrwersteuer ausgewiesen werden.
Doch bitte beachten Sie: Die reine Reparaturleistung ohne Lieferung und Austausch von Ersatzteilen, fällt nicht unter die Nullsteuersatz-Regelung und wird in der Rechnung regulär mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Profitieren Bestandsanlagen auch von der Mehrwertsteuer-Rückerstattung 2023?
Für Bestandsanlagen, das heißt Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 geliefert, installiert und in Betrieb genommen wurden, gilt der neue Nullsteuersatz nicht.
Und was ist mit einer nachträglichen Erweiterung?
Ab 2023 gilt auch für die Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage und der erforderlichen Komponenten ein Mehrwertsteuersatz von 0%.
Photovoltaik-Projekte, die vor 2023 begonnen wurden
Die Photovoltaik-Anlage wurde 2022 bestellt und wird / wurde 2023 in Betrieb genommen. Kriegt man in diesem Fall die Mehrwertsteuer erstattet?
Photovoltaik-Anlagen die vor dem Jahre 2023 bestellt wurden, können ebenfalls von der 0% Mehrwersteuer-Senkung profitieren. Wichtig ist das Inbetriebnahmedatum – Dieses muss 2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden. Selbstverständlich auch in diesem Fall darf die 30 kWp Grenze nicht überschritten werden, damit die Mehrwertsteuer entfällt.
Was passiert mit den Abschlagsrechnungen die vor 2023 mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und bereits bezahlt sind?
Auch hier gilt wieder: Sofern die Inbetriebnahme des Photovoltaik-Systems nicht vor 2023 stattgefunden hat, wird Ihnen die Mehrwertsteuer für bereits bezahlte Abschlagsrechnungen (vor 2022 ausgestellt und somit mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen) in der Regel mit der Schlussrechnung verrechnet und gutgeschrieben. Diese erhalten Kunden in der Regel nach Inbetriebnahme des Photovoltaik-Systems.
Von der Photovoltaik Mehrwertsteuer Rückerstattung ebenfalls profitieren
Sie spielen mit dem Gedanken sich eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen? Idealerweise mit einem Batteriespeicher, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen oder Anliegen rund um Ihre Photovoltaikanlage weiterzuhelfen. Sie haben die Möglichkeit, uns telefonisch (02333 / 869980) oder per E-Mail (info@ennergy.de) zu kontaktieren oder das Kontaktformular auf unserer Website auszufüllen.
Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen!