Wenn Vermieter eine Solaranlage absetzen möchten, profitieren sie von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, die seit 2023 deutlich verbessert wurden und auch 2025 weiter gelten. Neben dem aktiven Beitrag zum Klimaschutz und steigenden Immobilienwerten sind es vor allem die attraktiven Steuervergünstigungen, die eine Photovoltaikanlage für Vermieter besonders rentabel machen. Seit der Steuerreform gibt es erhebliche Vereinfachungen und finanzielle Entlastungen, wenn Sie als Vermieter Ihre Solaranlage absetzen möchten. Dieser umfassende Ratgeber gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen steuerlichen Regelungen für 2025 und zeigt, wie Sie die Steuervorteile optimal nutzen können, um Ihre Investition in erneuerbare EnergienEnergiequellen, die sich natürlich erneuern oder nahezu unerschöpflich sind, wie Sonnenenergie, Windkraft oder Wasserkraft. zu maximieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Vermieter können Sie Ihre Solaranlage von der Steuer absetzen und von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren
- Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz (0% MwSt.) auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp
- Die Einkommensteuer wurde für kleine PV-Anlagen erheblich vereinfacht – Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen nicht mehr detailliert ermittelt werden
- Für Mehrfamilienhäuser gilt: Steuerbefreiung für Anlagen bis 15 kWp pro Wohneinheit (max. 100 kWp insgesamt)
- Mit Mieterstrommodellen können Sie zusätzliche Einnahmen generieren und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
- Die steuerliche Behandlung hängt von der Nutzungsform ab: Eigenverbrauch, Mieterstrom oder Volleinspeisung
- Die Abschreibung (AfA) der Anlagenkosten erfolgt in der Regel über 20 Jahre
Steuerliche Vorteile für Vermieter mit Solaranlagen seit 2023
Die steuerliche Landschaft für Photovoltaikanlagen hat sich im Jahr 2023 grundlegend gewandelt und gilt auch unverändert für 2025. Insbesondere wenn Vermieter eine Solaranlage absetzen möchten, kommen sie in den Genuss verschiedener Steuererleichterungen, die die Installation wirtschaftlich sehr attraktiv gestalten. Vor allem die Bestimmungen zur UmsatzsteuerAuch Mehrwertsteuer genannt; eine Verbrauchssteuer, die auf den Warenwert aufgeschlagen wird und in Deutschland typischerweise 19% beträgt. und EinkommensteuerSteuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen (progressiver Tarif). eröffnen erhebliche finanzielle Spielräume für Immobilienbesitzer.
Neue Umsatzsteuerregelung macht Solaranlage für Vermieter attraktiv
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Dies wurde durch das ergänzende BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz offiziell bestätigt und bleibt auch 2025 unverändert gültig. Konkret bedeutet das für Sie als Vermieter, der eine Solaranlage absetzen möchte:
- Vollständige Steuerbefreiung: Der Nullsteuersatz umfasst die gesamte Photovoltaikanlage inklusive aller wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter und Montagesystem
- Keine Mehrwertsteuer auf Montagekosten: Auch die Kosten für die fachgerechte Montage und Installation sind von der Umsatzsteuer befreit
- Batteriespeicher inklusive: Stromspeichersysteme, die zusammen mit der PV-Anlage erworben werden, fallen ebenfalls unter diese vorteilhafte Regelung
- Sofortige Ersparnis: Im Gegensatz zur früheren Regelung mit Vorsteuerabzug sparen Sie sofort die gesamte Mehrwertsteuer – das entspricht etwa 19% der Investitionskosten
Praktische Information: Als Vermieter können Sie bis zu 30% der Anschaffungskosten Ihrer PV-Anlage durch die Kombination aus Mehrwertsteuerbefreiung und steuerlicher Absetzbarkeit einsparen. Bei einer 20 kWp-Anlage für ein Mehrfamilienhaus mit Investitionskosten von ca. 35.000 € bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 10.500 €.
Voraussetzungen für Vermieter, um die Solaranlage steuerlich abzusetzen
Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen und Ihre Solaranlage als Vermieter absetzen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Kriterium | Anforderung für Steuerbefreiung |
---|---|
Installationsort | Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder öffentlichen Gebäuden installiert werden |
Anlagengröße für Einfamilienhäuser | Maximal 30 kWp (Kilowatt peak) Bruttoleistung pro Gebäude/Steuerpflichtigen |
Anlagengröße für Mehrfamilienhäuser | 15 kWp je Wohneinheit bis maximal 100 kWp Gesamtleistung |
Nutzung des Stroms | Eigenverbrauch, Mieterstrom und/oder Einspeisung ins öffentliche Netz möglich |
Investitionsabsicht | Nachhaltige Einnahmenerzielung (keine Liebhaberei) |
Vereinfachung bei der Einkommensteuer für Vermieter
Auch bei der Einkommensteuer profitieren Vermieter, die eine Solaranlage absetzen möchten, von deutlichen Erleichterungen seit 2023, die auch 2025 weiter gelten. Das Bundesfinanzministerium hat die Gewinnermittlung für kleine Photovoltaikanlagen erheblich vereinfacht:
- Keine detaillierte Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen nicht mehr einzeln und detailliert ermittelt werden
- Gewinnpauschalierung: Der steuerliche Gewinn wird pauschal mit 70% der Betriebseinnahmen angesetzt
- Einfache Handhabung: Diese Vereinfachung reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich
- Steuerbefreiung: Für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp und auf Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohneinheit (max. 100 kWp) sind Einnahmen aus dem Betrieb seit 2022 vollständig von der Einkommensteuer befreit
Für Vermieter bedeutet dies eine spürbare Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der steuerlichen Behandlung ihrer Solaranlage. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Steuerregelungen finden Sie in den offiziellen FAQ des Bundesfinanzministeriums. Wenn Sie mehr über die wirtschaftlichen Aspekte einer PV-Anlage erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel zur Rentabilität von Photovoltaikanlagen im Jahr 2025.
Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter
Für Vermieter, die ihre Solaranlage absetzen und von der Einkommensteuerbefreiung nicht profitieren können (z.B. bei größeren Anlagen), ist die Abschreibung (AfA)Absetzung für Abnutzung; steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer. ein wichtiger Aspekt:
Lineare Abschreibung über 20 Jahre
- Photovoltaikanlagen werden steuerlich über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben
- Jährlich können 5% der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
- Diese Regelung gilt für die meisten PV-Anlagen, die als Vermieter abgesetzt werden
Sonderabschreibung
- Zusätzlich zur linearen Abschreibung können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen von bis zu 20% in den ersten 5 Jahren geltend gemacht werden
- Dies ist besonders vorteilhaft für Vermieter mit hohen Einkünften, die ihre Steuerlast kurzfristig senken möchten
- Die Sonderabschreibung kann flexibel auf die ersten 5 Jahre verteilt werden
GWG-Regelung (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
- Einzelne Komponenten mit Anschaffungskosten bis 800 € netto können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden
- Bei Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € ist alternativ eine Poolabschreibung über 5 Jahre möglich
- Diese Regelung kann für einzelne Teile der Anlage wie Wechselrichter oder Monitoring-Systeme relevant sein
Mieterstrom und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter
Besonders interessant für Vermieter, die eine Solaranlage absetzen möchten, ist die steuerliche Behandlung von MieterstromStrom aus einer PV-Anlage auf einem Wohngebäude, der ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an Mieter im selben Gebäude geliefert wird.. Durch die geschickte Gestaltung des Mieterstrommodells lassen sich beachtliche steuerliche Vorteile realisieren. Mit einem Mieterstrommodell können Sie den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt an Ihre Mieter verkaufen und dadurch zusätzliche Einnahmen generieren. Bei ENnergy bieten wir spezielle Lösungen für Vermieter an, die Mieterstrom umsetzen möchten. Wie Sie von den aktuellen Mieterstrom-Regelungen 2025 optimal profitieren können, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Steuerliche Aspekte bei verschiedenen Mieterstrommodellen
Je nachdem, wie Sie den Mieterstrom gestalten, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, wenn Sie als Vermieter Ihre Solaranlage absetzen:
Gestaltungsform | Steuerliche Behandlung | Vorteile |
---|---|---|
Direktlieferung an Mieter | Führt zu gewerblichen Einkünften und erfordert eine separate Abrechnung |
|
Integration in Nebenkosten | Wird als Teil der Vermietungseinkünfte behandelt |
|
Volleinspeisung ins Netz | Generiert gewerbliche Einkünfte |
|
Verpachtung an Dritten | Erzielt Pachteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung |
|
Wichtig: Wenn Sie als Vermieter eine Solaranlage absetzen und Mieterstrom anbieten möchten, sollten Sie beachten, dass die steuerliche Handhabung komplex sein kann. Als ENnergy GmbH unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei der optimalen technischen Auslegung Ihrer förderfähigen PV-Anlage und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu Steuerexperten, die mit der speziellen Situation von Vermietern vertraut sind.
Praxisbeispiel: So können Vermieter von Mehrfamilienhäusern Steuern sparen
Um die potenziellen Steuerersparnisse zu verdeutlichen, hier zwei konkrete Rechenbeispiele für unterschiedliche Objektgrößen, wenn Vermieter eine Solaranlage absetzen:
- Objekt: 4-Parteien-Mehrfamilienhaus
- PV-Anlage: 15 kWp (entspricht 15 kWp pro Wohneinheit innerhalb der Steuerbefreiungsgrenze)
- Investitionskosten: ca. 25.000 €
- Steuerersparnis durch Nullsteuersatz: ca. 4.750 € (19% der Nettoinvestition)
- Jährliche Einnahmen durch Mieterstrom: ca. 2.800 €
- Steuerliche Behandlung: Steuerbefreit nach § 3 Nr. 72 EStG
- Zusätzliche AfA-Vorteile: Bei größeren Anlagen über 20 Jahre ca. 1.250 € pro Jahr absetzbar
- Objekt: 12-Parteien-Mehrfamilienhaus
- PV-Anlage: 30 kWp (weniger als die maximal möglichen 15 kWp pro Wohneinheit)
- Investitionskosten: ca. 45.000 €
- Steuerersparnis durch Nullsteuersatz: ca. 8.550 € (19% der Nettoinvestition)
- Jährliche Einnahmen durch Mieterstrom: ca. 5.600 €
- Steuerliche Behandlung: Steuerbefreit nach § 3 Nr. 72 EStG
- Zusätzliche AfA-Vorteile: Bei größeren Anlagen über 20 Jahre ca. 2.250 € pro Jahr absetzbar
Vorsteuerabzug bei gewerblicher Nutzung einer Solaranlage
Für Vermieter von Gewerbeimmobilien, die eine Solaranlage absetzen möchten, gelten spezielle Regelungen. Bei Vermietung an Gewerbetreibende mit eigenem Umsatzsteuerschlüssel (Option zur Umsatzsteuer) können Sie weiterhin vom Vorsteuerabzug profitieren:
- Der Vorsteuerabzug ist möglich, wenn Sie als Vermieter zur Umsatzsteuer optieren
- Dies ist besonders relevant bei der Vermietung an Gewerbetreibende, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind
- Der Vorsteuerabzug kann auch bei größeren Anlagen (über 30 kWp) eine interessante Option sein
Informieren Sie sich zusätzlich über die gewerberechtlichen Anforderungen für PV-Anlagen, um alle rechtlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen, wenn Sie als Vermieter eine Solaranlage absetzen möchten. Mit unseren After-Sales Services unterstützen wir Sie auch nach der Installation Ihrer Anlage mit regelmäßiger Wartung und Inspektion, um die optimale Leistung und Lebensdauer zu gewährleisten.
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Wir beraten Sie gerne zu den technischen Möglichkeiten einer Photovoltaikanlage für Ihr Vermietungsobjekt und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Immobilie. Als Fachbetrieb für leichte Solarmodule können wir auch Dächer mit geringerer Traglast mit Photovoltaik ausstatten. Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Praktische Tipps zum steuerlichen Absetzen von Solaranlagen für Vermieter
Wenn Sie als Vermieter eine Solaranlage absetzen möchten, gibt es einige praktische Tipps und Besonderheiten zu beachten, die Ihnen helfen können, das Maximum aus den steuerlichen Vorteilen herauszuholen. Mit der richtigen Planung und Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile optimal nutzen. Als erfahrener Anbieter von PV-Anlagen für Vermietungsobjekte unterstützen wir Sie bei allen technischen Aspekten Ihres Solarprojekts.
Optimale steuerliche Gestaltung der PV-Anlage für Vermieter
Für die optimale steuerliche Gestaltung sollten Sie als Vermieter, der eine Solaranlage absetzen möchte, folgende Aspekte berücksichtigen:
20 Jahre
Abschreibungszeitraum für PV-Anlagen
0%
Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp
30%
Mögliche Steuerersparnis für Vermieter
- Anlagenkonzept: Planen Sie die Größe Ihrer Anlage unter Berücksichtigung der steuerlichen Grenzen (30 kWp für Einfamilienhäuser, 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern)
- Gewerbeanmeldung prüfen: Klären Sie, ob für Ihr Mieterstrommodell eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist
- Finanzielle Planung: Berücksichtigen Sie die steuerlichen Vorteile in Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung, um die reale Rendite korrekt zu ermitteln
- Dokumentation: Führen Sie von Anfang an eine sorgfältige Dokumentation aller Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit der PV-Anlage
- Steuerberatung: Konsultieren Sie einen Steuerberater mit Erfahrung im Bereich erneuerbarer Energien, um individuelle Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren
Notwendige Nachweise und Dokumentation für das Finanzamt
Damit Sie als Vermieter Ihre Solaranlage problemlos von der Steuer absetzen können, sollten Sie folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahren:
- Kaufvertrag und Rechnung für die PV-Anlage (mit 0% MwSt. ausgewiesen)
- Installationsrechnung (ebenfalls mit 0% MwSt.)
- Zahlungsnachweise für alle Investitionskosten
- Inbetriebnahmeprotokoll mit exaktem Datum
- Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
- Technische Dokumentation mit Leistungsdaten der Anlage
- Wartungsverträge und -rechnungen
- Versicherungspolicen und -beiträge
- Reparaturrechnungen
- Nachweise über Reinigungskosten
- Dokumentation von Erweiterungen oder Modernisierungen
- Jährliche Ertragsübersichten des Wechselrichters oder Monitoring-Systems
- Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber
- Abrechnungen der Einspeisevergütung
- Mieterstromverträge mit den Mietern (falls vorhanden)
- Abrechnungen über gelieferten Mieterstrom
- Belege über erhaltene Förderungen oder Zuschüsse
- Ggf. Gewerbeanmeldung bei Mieterstrommodellen
Experten-Tipp: Um die Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt zu erleichtern, empfehlen wir Vermietern, die eine Solaranlage absetzen möchten, ein separates Bankkonto für alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage einzurichten. Dies vereinfacht die Zuordnung und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Mit unseren intelligenten Monitoring-Systemen können Sie zudem die Erträge Ihrer Anlage jederzeit nachverfolgen.
Fristen und wichtige Termine für Vermieter
Als Vermieter, der eine Solaranlage absetzen möchte, sollten Sie folgende Fristen und Termine im Blick behalten:
Inbetriebnahme
Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb von 4 Wochen nach Installation. Registrierung im Marktstammdatenregister spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme.
Umsatzsteuer-Zuordnung
Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen für den Vorsteuerabzug (sofern relevant) bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Steuererklärung
Abgabe der Steuererklärung mit allen relevanten Angaben zur PV-Anlage bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Änderungen melden
Änderungen an der Anlage (Erweiterung, Umbau) müssen innerhalb eines Monats dem Marktstammdatenregister und dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Fallbeispiel: So setzen Vermieter eine Solaranlage für ein Mehrfamilienhaus steuerlich ab
Um die praktische Anwendung der steuerlichen Vorteile zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Fallbeispiel eines Vermieters, der für sein Mehrfamilienhaus eine Solaranlage absetzen möchte. Dieses Beispiel zeigt die steuerlichen Auswirkungen und die zu erwartende Rendite unter den aktuellen Bedingungen für 2025.

Ausgangssituation des Vermieters
Herr Schmidt besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen. Er möchte eine PV-Anlage installieren und den erzeugten Strom als Mieterstrom an seine Mieter verkaufen sowie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Da er als Vermieter die Solaranlage von der Steuer absetzen möchte, hat er sich vorab umfassend über die steuerlichen Aspekte informiert.
Nach einer detaillierten Analyse durch unsere Fachberater entscheidet er sich für eine 25 kWp-Anlage mit Batteriespeicher, die optimal auf seinen Gebäudekomplex angepasst ist und innerhalb der steuerlichen Grenzen für Mehrfamilienhäuser bleibt. Die monokristallinen ModuleHocheffiziente Solarmodule mit einem Wirkungsgrad von 19-22%, die aus einem einzigen Siliziumkristall gefertigt werden. wurden so platziert, dass sie die verfügbare Dachfläche optimal ausnutzen.
Investitionskosten und steuerliche Behandlung
Die folgende Aufstellung zeigt die Investitionskosten und die steuerlichen Auswirkungen für Herrn Schmidt als Vermieter, der seine Solaranlage absetzen möchte:
Position | Betrag | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
PV-Anlage (25 kWp) | 32.500 € | 0% MwSt. (Nullsteuersatz), lineare AfA über 20 Jahre |
Batteriespeicher (15 kWh) | 12.000 € | 0% MwSt. (bei gemeinsamer Anschaffung), lineare AfA über 10 Jahre |
Installationskosten | 5.500 € | 0% MwSt., Teil der Anschaffungskosten für AfA |
Smart Meter & Messkonzept | 3.000 € | 0% MwSt., lineare AfA über 8 Jahre |
Gesamtinvestition | 53.000 € | Steuerersparnis durch 0% MwSt.: ca. 10.070 € |
Jährliche Einnahmen und Ausgaben
Hier ein Überblick über die jährlichen Einnahmen und Betriebskosten der PV-Anlage:
Einnahmenverteilung der PV-Anlage
Position | Jährlicher Betrag | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Mieterstromerlöse | 4.200 € | Steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG |
Einspeisevergütung (Überschuss) | 1.800 € | Steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG |
Eigenverbrauch (Allgemeinstrom) | 600 € | Einsparung bei den Betriebskosten |
Jährliche Betriebskosten | -800 € | Betriebsausgaben, reduzieren den Gewinn |
Versicherung | -300 € | Betriebsausgaben, sofort abzugsfähig |
Jährlicher Überschuss | 5.500 € | Steuerfreier Gewinn aus PV-Betrieb |
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Steuervorteile
Für Herrn Schmidt als Vermieter, der seine Solaranlage absetzen möchte, ergeben sich folgende wirtschaftliche Vorteile:
Renditeberechnung:
- Effektive Investitionskosten (nach Berücksichtigung des Nullsteuersatzes): 53.000 €
- Jährlicher Überschuss: 5.500 €
- Einfache Rendite pro Jahr: ca. 10,4%
- Amortisationszeit: ca. 9,6 Jahre
- Zusätzliche Vorteile: Wertsteigerung der Immobilie, Attraktivitätssteigerung für Mieter, Beitrag zum Klimaschutz
Durch die geschickte Nutzung aller steuerlichen Vorteile und die optimale Auslegung der PV-Anlage kann Herr Schmidt als Vermieter, der seine Solaranlage absetzen möchte, eine attraktive Rendite erzielen und gleichzeitig von steuerfreien Einnahmen profitieren. Das Beispiel zeigt deutlich, dass sich die Investition in eine PV-Anlage für Vermieter auch unter steuerlichen Gesichtspunkten lohnt. Die fachgerechte Installation durch unser Team sorgt zudem für eine langfristig zuverlässige Stromproduktion.
Wenn auch Sie als Vermieter eine Solaranlage absetzen und von diesen Vorteilen profitieren möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Planung und Umsetzung. Unsere Stromspeicherlösungen maximieren dabei den Eigenverbrauchsanteil und steigern die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. In unserem Artikel über PV-Anlagen für Mehrfamilienhäuser finden Sie weitere wertvolle Informationen für Vermieter.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Solaranlage als Vermieter absetzen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema steuerliche Absetzbarkeit von Photovoltaikanlagen für Vermieter im Jahr 2025. Bei ENnergy unterstützen wir Sie mit unserem technischen Know-how bei der Realisierung Ihrer optimalen PV-Anlage, damit Sie alle Steuervorteile nutzen können.
Ja, Vermieter können eine Solaranlage steuerlich absetzen und profitieren von erheblichen Steuervorteilen.
Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz (0% MwSt.) für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei, größere Anlagen können über 20 Jahre abgeschrieben werden.
Vermieter können sämtliche Anschaffungskosten für ihre Solaranlage steuerlich absetzen.
Dazu zählen Module, Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung, Installation und Batteriespeicher (bei gemeinsamer Anschaffung).
Die Kosten werden über 20 Jahre linear abgeschrieben (5% pro Jahr), laufende Betriebskosten sind sofort absetzbar.
Ja, auch für größere Anlagen gelten wichtige Steuervorteile.
Der Nullsteuersatz (0% MwSt.) gilt unabhängig von der Größe für alle PV-Anlagen auf Wohngebäuden.
Bei der Einkommensteuer entfällt bei größeren Anlagen die Steuerbefreiung, aber die Kosten können über 20 Jahre abgeschrieben werden.
Mieterstrommodelle bieten Vermietern zusätzliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei direkter Stromlieferung entstehen gewerbliche Einkünfte, die bei kleinen Anlagen steuerfrei bleiben.
Die Integration in die Nebenkosten gilt als Teil der Vermietungseinkünfte und ermöglicht eine vereinfachte Abrechnung.
Vermieter müssen folgende wichtige Fristen beachten:
Netzbetreiber-Anmeldung: innerhalb von 4 Wochen nach Installation
Marktstammdatenregister: spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme
Steuererklärung: bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängert)
Ja, Vermieter können alle laufenden Betriebskosten ihrer Solaranlage sofort steuerlich absetzen.
Darunter fallen Wartung, Reparaturen, Reinigung, Versicherung und Kosten für Monitoring-Systeme.
Diese Kosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn direkt im Jahr der Ausgabe.
Die Abschreibung erfolgt linear über 20 Jahre mit 5% der Anschaffungskosten pro Jahr.
Anschaffungskosten umfassen Kaufpreis, Installation und alle direkten Nebenkosten.
Batteriespeicher werden oft über einen kürzeren Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.
Seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz (0% MwSt.) auf PV-Anlagen für Vermieter.
Dies bedeutet eine sofortige Ersparnis von 19% auf die Investitionskosten.
Der Vorteil gilt unabhängig von der Nutzungsart (Eigenverbrauch, Mieterstrom oder Einspeisung).
Vermieter sollten alle Belege zu Anschaffung und Betrieb der PV-Anlage aufbewahren.
Wichtig sind Kaufrechnung, Installationsnachweis, Inbetriebnahmeprotokoll und Anmeldebescheinigungen.
Zudem empfiehlt sich ein separates Konto für alle PV-bezogenen Einnahmen und Ausgaben.
Fazit: Solaranlage als Vermieter absetzen lohnt sich auch 2025!
Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen machen die Investition in eine Photovoltaikanlage für Vermieter ausgesprochen attraktiv – und diese Vorteile bleiben auch im Jahr 2025 bestehen. Mit dem Nullsteuersatz für PV-Anlagen, der vereinfachten Einkommensteuerregelung und den vielfältigen Abschreibungsmöglichkeiten können Vermieter, die eine Solaranlage absetzen möchten, ihre Investitionskosten erheblich reduzieren und gleichzeitig von langfristigen Einnahmen profitieren.
Besonders das Potenzial für Mieterstrommodelle eröffnet Vermietern zusätzliche Einnahmequellen und macht die Immobilie für Mieter attraktiver. Die steuerlichen Vorteile in Kombination mit den gesunkenen Anschaffungskosten für PV-Anlagen und den steigenden Strompreisen laut Statistischem Bundesamt führen zu Amortisationszeiten von oft unter 10 Jahren und Renditen im zweistelligen Bereich.
- Sofortige Steuerersparnis durch den Nullsteuersatz (0% MwSt.)
- Vereinfachte Gewinnermittlung reduziert den bürokratischen Aufwand
- Steuerfreie Einnahmen aus Mieterstrom und Einspeisung
- Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten bei größeren Anlagen
- Schnellere Amortisation Ihrer Investition durch verbesserte Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltige Wertsteigerung Ihrer Immobilie durch moderne Energietechnik
- Erschließung einer dauerhaften Einnahmequelle durch Mieterstrom oder Einspeisevergütung
- Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen für die Allgemeinflächen
- Zukunftssichere Investition in erneuerbare Energien
- Steigerung der Attraktivität Ihrer Mietobjekte für umweltbewusste Mieter
- Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an Gebäudeenergie
Nutzen Sie diese einmaligen Rahmenbedingungen, um nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sondern auch Ihre Rendite als Vermieter zu optimieren. Mit einer durchdachten Planung und der Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile wird das Absetzen Ihrer Solaranlage als Vermieter zu einer klugen Investition in die Zukunft.
Für eine umfassende Planung und optimale Auslegung Ihrer PhotovoltaikanlageTechnische Anlage zur direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mithilfe von Solarzellen. stehen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Als Vermieter profitieren Sie von unserem umfangreichen Know-how in der Planung und Installation von PV-Anlagen speziell für Mehrfamilienhäuser und Mieterstrommodelle. Mit unseren leichten Solarmodulen können wir auch Dächer mit geringerer Traglast problemlos ausstatten. Erfahren Sie mehr über unsere maßgeschneiderten Lösungen und nutzen Sie die Chance, Ihre Immobilie zukunftssicher und rentabel aufzustellen. Informieren Sie sich auch über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums für erneuerbare Energien.
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